Staatskanzlei

Berufungsrecht auf Hochschulen übertragen

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Thomas Braune mit:

veröffentlicht am 19.12.2006

Die brandenburgischen Hochschulen sollen größere Entscheidungskompetenzen und Gestaltungsmöglichkeiten erhalten. Die Landesregierung stimmte dafür am Dienstag dem von Wissenschaftsministerin Johanna Wanka vorgelegten Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) zu. Mit dem Gesetzentwurf werden die Voraussetzungen zur Übertragung des Berufungsrechts auf die staatlichen Hochschulen geschaffen. Ministerin Wanka: „Auf diesem Wege werden die institutionelle Autonomie, die Eigenverantwortung und die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der staatlichen Hochschulen im Land Brandenburg gestärkt und das Verfahren vereinfacht.“ Das Berufungsverfahren stellt eines der zentralen hochschulinternen Steuerungsinstrumente für die Qualitätssicherung in Forschung und Lehre sowie für die Hochschulentwicklung dar. Um seine Funktion optimal erfüllen zu können, muss es an die sich verändernden Rahmenbedingungen des Wissenschafts- und Hochschulsystems angepasst werden. Des Weiteren enthält der Gesetzesentwurf ergänzende Regelungen zu den privaten Hochschulen, die der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit privater Bildungsanbieter dienen und die Instrumente der Rechtsaufsicht modifizieren.