Staatskanzlei


Sozialhilfe steigt zum 1. Januar auf 345 Euro – Kabinett erlässt Verordnung zu Regelsätzen

veröffentlicht am 12.12.2006

Zum 1. Januar 2007 werden die Regelsätze für den gesamten Bedarf des notwendigen Lebensunterhalts von sozialhilfebedürftigen Bürgern, die nicht in stationären Einrichtungen untergebracht sind, neu festgesetzt. Damit steigt in Brandenburg der Eckregelsatz in der Sozialhilfe auf 345 Euro, wie Sozialministerin Dagmar Ziegler am Dienstag im Kabinett erläuterte. Somit entfällt die bisherige Ost-West-Differenzierung in der Sozialhilfe (331 Euro Ost, 345 Euro West). Zugleich wird die unterschiedliche Leistungshöhe für ALG II-Bezieher und Sozialhilfeempfänger in Brandenburg beseitigt. Eine entsprechende landesrechtliche Verordnung wurde am Dienstag vom Kabinett gebilligt. Ziegler hatte sich seit langem für eine Ost-West-Angleichung auch bei der Sozialhilfe eingesetzt. Konkret beträgt der Eckregelsatz für nichterwerbsfähige Haushaltsvorstände und Alleinstehende damit künftig 345 Euro. Weitere nichterwerbsfähige Haushaltsangehörige erhalten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 207 Euro beziehungsweise ab Vollendung des 14. Lebensjahres 276 Euro. Zusammen lebende Ehegatten und Lebenspartner bekommen in Zukunft jeweils 311 Euro. Diese Leistungen gelten für den gesamten Bedarf des notwendigen Lebensunterhalts außerhalb von Einrichtungen mit Ausnahme der Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie bestimmter Sonderbedarfe. Ziegler betonte, nach 16 Jahren staatlicher Einheit entfalle damit die Differenzierung zwischen Ost und West in der Sozialhilfe. Die Sozialministerin sprach von einem „sachlich und politisch richtigen Schritt“. Zugleich begrüßte Ziegler, dass damit die unterschiedliche Behandlung von ALG II-Beziehern und Sozialhilfeempfängern in den ostdeutschen Bundesländern der Vergangenheit angehört. Hintergrund der neuen bundesrechtlichen Verordnung ist eine veränderte Regelsatzbemessung unter Berücksichtigung einer gesamtdeutschen Verbrauchsstruktur. Damit werden die Empfehlungen des Ombudsrates zur Angleichung Ost-West beim ALG II auch in der Sozialhilfe vollzogen. Zugleich wird eine Neuregelung für zusammenlebende Ehegatten oder Lebenspartner eingeführt, die in der Praxis zu rechtlichen Problemen geführt hatte.