Staatskanzlei

Neues Gesetz soll Zugang zu Umweltinformationen erleichtern

veröffentlicht am 28.11.2006

Der Zugang zu Umweltinformationen soll für Bürger deutlich einfacher werden. Brandenburgs Landesregierung hat in der heutigen Kabinettsitzung den Entwurf des Brandenburger Umweltinformationsgesetzes (BbgUIG) beschlossen. Das Land setzt mit damit eine Vorgabe der Europäischen Union um. Das Gesetz soll nicht nur der Zugang der Bürger zu Umweltinformationen erleichtern, sondern auch die Verwaltungsentscheidungen transparenter machen. Zugleich soll damit Korruption vorgebeugt werden. Des Weiteren werden die Behörden zur aktiven Verbreitung von Umweltinformationen verpflichtet. Es stellt insofern eine wichtige Ergänzung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AIG) aus dem Jahre 1998 dar. Der Entwurf sieht eine Befristung des Gesetzes bis 31.Dezember 2008 vor. Bis dahin sollen AIG und BbgUIG zusammengefasst werden. Der Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen dient dem Ziel, den Zustand der Umwelt oder die Auswirkungen behördlicher Maßnahmen auf die Umwelt transparent zu machen. So soll die Mitwirkung der Öffentlichkeit an umweltbezogenen Entscheidungen ermöglicht und der Umweltschutz insgesamt gestärkt werden. Die Erfassung und Dokumentation von Umweltinformationen durch die Landesbehörden und Kommunen sowie der Zugang zu diesen Informationen sind ein in der Verfassung des Landes Brandenburg festgelegter Grundsatz. Bürger und Unternehmen sollen durch das BbgUIG mehr Informationsrechte erhalten und dafür in keiner Weise belastet werden. Der vorliegende Gesetzesentwurf beschränkt zudem den Regelungsaufwand des Landes auf ein Mindestmaß. Befürchtungen, dass sich aus den Regelungen wegen einer Vielzahl von Anfragen ein übermäßiger Verwaltungsaufwand ergibt, haben sich schon auf der Grundlage der bisherigen Rechtslage nicht bestätigt. Zurückzuführen ist das Umweltinformationsgesetz auf das im Jahr 1998 in der dänischen Stadt Aarhus international abgeschlossene „Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten" (Aahus-Konvention), welches damals auch von der EU und ihren Mitgliedsstaaten sowie zahlreichen mittel- und osteuropäischen Staaten unterzeichnet wurde. Dieses Übereinkommen dient der Etablierung von internationalen Mindeststandards für den Zugang zu Umweltinformationen, für die Öffentlichkeitsbeteiligung und für den Zugang zu Gerichtsverfahren. Bisher wurde die Europäische Umweltinformationsrichtlinie im Umweltinformationsgesetz des Bundes einheitlich für die Verwaltungen des Bundes, der Länder und Gemeinden umgesetzt. Nach der Novellierung dieser EU-Richtlinie im Jahr 2004 sah sich der Bund gehindert, weiterhin das Umweltinformationsrecht auch in Bezug auf die Landes- und Gemeindeverwaltungen zu regeln. Mit dem neuen Umweltinformationsgesetz des Bundes von 2004 regelt dieser damit nur für die Bundesverwaltung den Zugang zu Umweltinformationen. Für die Landes- und Gemeindeverwaltungen bleiben daher die Länder zur Umsetzung der Umweltinformationsrichtlinie verpflichtet. Deshalb ist das neue Brandenburger Umweltinformationsgesetz erforderlich geworden.