Staatskanzlei

Kabinett billigt Gesetzentwurf zu Ladenöffnungszeiten

veröffentlicht am 24.10.2006

Das Kabinett hat am Dienstag den von Arbeitsministerin Dagmar Ziegler vorgelegten Gesetzentwurf zu den künftigen Ladenöffnungszeiten in Brandenburg gebilligt. Er sieht vor, die Öffnungszeiten von Montag bis Samstag komplett freizugeben. Dagegen soll der Sonntag weiterhin geschützt bleiben. Ausgenommen von diesem Schutz sind sechs verkaufsoffene Sonntage pro Kalenderjahr, unter denen sich maximal zwei Adventssonntage befinden dürfen, sowie bereits bisher bestehende Regelungen für Verkaufsstellen mit einem speziellen Warensortiment und an touristisch bedeutsamen Orten, wie etwa auf Bahnhöfen und Flugplätzen. Vom Schutz des Sonntags ausgenommen bleiben wie bisher etwa der Verkauf von Brötchen, Zeitungen und Reisebedarf sowie die Öffnungszeiten unter anderem für Apotheken und Tankstellen. In brandenburgischen Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten dürfen maximal 40 Sonntage pro Jahr die Läden geöffnet bleiben. Die Festsetzung der Sonderöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen erfolgt laut Gesetzentwurf künftig durch die örtlichen Ordnungsbehörden (Städte und Gemeinden). Die Gesetzgebungskompetenz für die Ladenöffnungszeiten war durch die Föderalismusreform auf die Länder übergegangen. Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf wird nun umgehend dem Landtag zur Beschlussfassung zugeleitet. Arbeitsministerin Ziegler zeigte sich zuversichtlich, dass die neuen Regelungen spätestens zum 1. Januar 2007 in Kraft treten können. Denkbar und möglich wäre allerdings auch eine frühere Inkraftsetzung, so dass die neuen Ladenöffnungszeiten schon in der Vorweihnachtszeit gelten könnten. Diese Entscheidung liege aber nun beim Landtag. Ziegler verwies auf die Bemühungen ihres Ministeriums, die künftigen Regelungen eng mit Berlin abzustimmen. Schließlich handele es sich um einen einheitlichen Wirtschaftsraum. Allerdings werde diese Abstimmung durch die gegenwärtige Regierungsbildung in Berlin nicht vereinfacht. Derzeit sei nicht genau absehbar, wann eine entsprechende Regelung in Berlin in Kraft treten kann. Es gebe jedoch auch abweichende Bestimmungen in beiden Bundesländern, fügte Ziegler hinzu. So mussten für Brandenburg etwa Regelungen für die Hofläden gefunden werden, die es in Berlin nicht gibt. Insgesamt sei es mit dem Gesetzentwurf gelungen, eine Balance zwischen den unterschiedlichen Interessen der Beteiligten herzustellen. Er komme sowohl dem Wunsch der Verbraucher und des Einzelhandels nach einer Flexibilisierung und Ausweitung der Öffnungszeiten nach, als auch den Interessen von Gewerkschaften und Kirchen nach einem Schutz des Sonntages und der Rechte von Arbeitnehmern im Einzelhandel.