Staatskanzlei

Kabinett beschließt Änderung des Polizeigesetzes

veröffentlicht am 26.09.2006

Das Kabinett hat heute in Potsdam die Novelle zum brandenburgischen Polizeigesetz beschlossen. „Mit der Gesetzesnovelle versetzen wir unsere Polizei in die Lage, sich den aktuellen Anforderungen auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit zu stellen. Zugleich wahrt sie in größtmöglichem Umfange die Rechte und Belange der Bürger. Die Neuregelungen machen unsere Polizei noch leistungsfähiger im Kampf gegen das Verbrechen. Das bedeutet mehr Sicherheit für die Menschen in unserem Land“, betonte Innenminister Jörg Schönbohm. Schönbohm: „Es geht darum, auf die neuen Bedrohungen angemessen zu reagieren. Deshalb ermöglichen wir unserer Polizei den Rückgriff auf die modernsten Technologien – selbstverständlich immer in einem rechtsstaatlich geregelten Verfahren. Unser oberstes Ziel muss es sein, schwere Verbrechen im Interesse der Sicherheit der Menschen in unserem Land schon in der Entstehung zu unterbinden.“ Als Beispiel nannte Schönbohm unter anderem die Möglichkeit, Telefongespräche zu unterbrechen oder die Verbindungsaufnahme ganz zu verhindern. „So können im Extremfall beispielsweise Terroranschläge verhindert werden, bei denen Handys als Zünder eingesetzt werden. Auch bei Geiselnahmen kann diese Maßnahme eine Handlungsoption sein. Wir haben diese Möglichkeit aber bewusst ausdrücklich auf Fälle beschränkt, in denen wichtige Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person bedroht sind.“ Dies gilt auch für die polizeiliche Handyortung. „Angesichts der großen Verbreitung von Handys wird dies unter anderem die Suche der Polizei nach vermissten Personen erleichtern.“ Insgesamt erstrecken sich die Neuregelungen des Polizeigesetzes auf die Bereiche Videoüberwachung, Wohnraumüberwachung, Eingriffe in die Telekommunikation, die anlassbezogene Kennzeichenfahndung sowie die Ausschreibung nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen. Einige Regelungen sind auf zwei Jahre befristet, um ihre Praxistauglichkeit zu prüfen. Dies gilt etwa für Möglichkeit, zur Gefahrenabwehr die Telekommunikation zu verhindern oder zu unterbrechen sowie für die Handyortung. Auch die Kennzeichenfahndung wird zunächst nur auf Probe in das Gesetz aufgenommen. Mit der Änderung des Polizeigesetzes soll die bislang bis zum Jahresende befristete Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Plätze und Straßen zu einer dauerhaften Maßnahme werden. Dabei wird die Videoüberwachung nicht ausgeweitet. Neu ist allerdings, dass die Überwachung grundsätzlich auch an besonders gefährdeten Objekten stattfinden kann, wenn entsprechende polizeiliche Erkenntnisse eine solche Gefährdung belegen. Ebenfalls neu ist, dass nun eine Daueraufzeichnung der Videobilder erlaubt ist. Die Aufnahmen werden nach 48 Stunden gelöscht, soweit sie nicht für die Strafverfolgung benötigt werden. Bislang durfte nur anlassbezogen aufgezeichnet werden; allerdings mussten diese Aufnahmen erst nach einem Monat gelöscht werden. Als erstes Bundesland überführt Brandenburg zudem die europäischen Vorgaben für das Schengener Durchführungsübereinkommen in Landesrecht. Damit werden die rechtlichen Grundlagen für die Kontrolle europaweit ausgeschriebener Personen und die grenzüberschreitende Übermittlung dabei gewonnener Erkenntnisse an die ausschreibende Stelle geschaffen. Die Änderungen im Überblick (pdf-Datei)