Staatskanzlei

Bürokratiekosten neuer Gesetze werden künftig ausgewiesen

veröffentlicht am 20.09.2006

In der Staatskanzlei Brandenburg trafen sich heute mehr als 100 Experten aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung aus dem gesamten Bundesgebiet, um Ergebnisse von insgesamt fünf Projekten zur Messung sogenannter Informationskosten im Land Brandenburg zu erörtern. Dabei soll es auch um Möglichkeiten der Reduzierung gehen. Es handelt sich um die Kosten, die Unternehmen bei der Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen des Landes entstehen. Brandenburg hat mit diesen Projekten in der Bürokratiekostenmessung bundesweit die meisten Erfahrungen. Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Appel, nannte die Ergebnisse der Projekte ermutigend. „Mit dem Standard-Kosten-Modell sind wir erstmals in der Lage, die Informationskostenbelastung verlässlich zu bestimmen. Wir wollen künftig bei größeren Gesetzesvorhaben die Kosten für die Befolgung von Informations- und Berichtspflichten überschlägig ermitteln, um schon bei Erlass einer Regelung ungewollte Nebenwirkungen so weit wie möglich zu reduzieren“. Appel hält es für wichtig, dass der Bund jetzt ebenfalls in die Arbeit eingestiegen sei, denn die Messungen und Experteneinschätzungen deuteten darauf hin, dass über 95 Prozent der Bürokratiekosten aus EU- und Bundesrecht resultierten. Die kürzlich in Kraft getretene überarbeitete Gemeinsame Geschäftordnung der Ministerien im Land Brandenburg sieht vor, dass Vorlagen für das Kabinett künftig die finanziellen Auswirkungen auf Bürger und Wirtschaft ausweisen müssen. Auf der Tagung stellte die Vorsitzende des Sonderausschusses des Landtags zur Überprüfung von Normen und Standards, Tina Fischer, MdL, die Ergebnisse der Quick Scan - Untersuchung vor. Erstmals in Deutschland wurden die Bürokratiekosten für Unternehmen und öffentliche Stellen in einem Schnellverfahren gemessen. Das Ergebnis: Weniger als 20 Gesetze und Verordnungen verursachen mehr als 80 Prozent der gesamten Informationskosten für Unternehmen und öffentliche Stellen im Land Brandenburg. Insgesamt entstehen geschätzte Belastungen von ca. 15 bis 20 Millionen Euro. Der Sonderausschuss hatte das Gutachten Anfang April zusammen mit der Industrie- und Handelskammer Potsdam in Auftrag gegeben. Dazu Tina Fischer, MdL: „Mit dem Quick Scan haben die Gesetze und Verordnungen Brandenburgs erstmals ein Preisschild erhalten. Bis Ende Oktober soll die Landesregierung Vorschläge erarbeiten, wie man die Verfahren schneller und günstiger gestalten kann. Der Bürokratieabbau muss endlich unmittelbar beim Bürger ankommen. Insofern müssen wir Breschen bis zum Bürger schlagen!“