Staatskanzlei

Spielraum der Härtefallkommission erweitert

veröffentlicht am 19.09.2006

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung eine Änderung der Härtefallkommissionsverordnung beschlossen. Damit wird der Spielraum der im Januar 2005 eingerichteten Härtefallkommission erweitert. Die Kommission erhält im Gegensatz zur bisherigen Regelung nunmehr die Möglichkeit, in Ausnahmen auch dann Härtefälle inhaltlich zu prüfen, wenn falsche oder unvollständige Angaben der Betroffenen vorliegen oder bereits ein Abschiebungstermin feststeht. Brandenburg hatte vor anderthalb Jahren als eines der ersten Bundesländer auf der Grundlage des neuen Aufenthaltsgesetzes eine Härtefallkommission eingesetzt, die bisher 38 Anträge geprüft und in 30 Fällen ein Ersuchen auf Bleiberecht für die Betroffenen gestellt hat. In 26 Fällen ist der Innenminister nach gründlicher Prüfung dem Ersuchen gefolgt und hat die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen angeordnet. Mit den jetzigen Änderungen gleicht das Kabinett wie geplant die Härtefallkommissionsverordnung den gewonnen Praxiserfahrungen an. Innenminister Jörg Schönbohm: „Die Arbeit der Härtefallkommission in Brandenburg hat sich in jeder Hinsicht bewährt. Deshalb sieht die Landesregierung keinen zusätzlichen Bedarf, die Verordnung zu verändern. Notwendig war jedoch, die zwei bisher starren Ausschlussgründe einer Härtefallprüfung jetzt so zu öffnen, dass es künftig in Einzelfällen nicht mehr zu Wertungswidersprüchen bei der Behandlung in der Härtefallkommission kommen kann.“ Damit entspricht die Landesregierung voll und ganz dem Ziel der Härtefallregelung im Aufenthaltsgesetz, mit der möglichst umfassend vorliegende dringende humanitäre und persönliche Härtegründe mit den öffentlichen Interessen abgewogen werden sollen, um so eine verantwortungsvolle Entscheidung über den jeweiligen Einzelfall zu ermöglichen.