Staatskanzlei

Finanzielle Zuständigkeit für Sozialhilfe geht auf Kreise über – Kabinett billigt Ausführungsgesetz zum SGB XII

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Thomas Braune mit:

veröffentlicht am 04.07.2006

Mit dem Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch XII (SGB) hat das Landeskabinett am Dienstag weitreichende Änderungen in der Sozialpolitik auf den Weg gebracht. Ab kommendem Jahr geht demnach neben der bereits seit Jahren bestehenden sachlichen auch die finanzielle Zuständigkeit für die stationäre Hilfe für behinderte Menschen auf die Kommunen über, wie Sozialministerin Dagmar Ziegler im Kabinett erläuterte. Die entsprechenden Mittel werden den Landkreisen und kreisfreien Städten über das brandenburgische Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung gestellt. Vorgesehen ist hierfür eine Summe von 312 Millionen Euro. Sie liegt damit um mindestens 26 Millionen Euro über den tatsächlichen Kosten zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Sozialministerin Ziegler hob hervor, mit der neuen Regelung würden der Grundsatz „ambulant vor stationär“ gestärkt sowie eine bürgernahe Organisation der Hilfegewährung sichergestellt. Ziegler nannte es sinnvoll, dass die Kommunen nun auch die finanzielle Verantwortung für eine Aufgabe bekommen, die sie ohnehin seit Jahren erfüllen. Die Ministerin betonte: „Wir ergreifen damit die Chance, diesen Bereich entsprechend der Koalitionsvereinbarung zu gestalten und führen Sach- und Finanzverantwortung bei den örtlichen Trägern der Sozialhilfe zusammen. Besonders wichtig ist mir dabei, dass wir eine großzügige Finanzausstattung für die Kommunen erreicht haben, damit diese ihre Aufgaben auch voll erfüllen können.“ Ab 2007 wird das Land den Landkreisen und kreisfreien Städten als örtlichen Trägern jährlich 312 Millionen Euro im Gesetz über den allgemeinen Finanzausgleich (BbgFAG) zur Verfügung stellen. Das sind mindestens 26 Millionen Euro mehr, als die Kommunen im Jahr 2005 für die stationäre Hilfe angemeldet haben. Im Jahre 2009 werden die Finanzausgleichsbeträge erneut geprüft. Es werde aber davon ausgegangen, dass sich bis dahin bereits die ersten positiven Effekte der zusammengeführten Sach- und Finanzverantwortung bei den Landkreisen und kreisfreien Städten bemerkbar machen, betonte Ziegler. Hintergrund für den Beschluss des Ausführungsgesetzes sind bundesgesetzliche Regelungen. Demnach endet zum 1. Januar 2007 die Übergangsregelung in der Sozialhilfe, wonach Teile des Bundessozialhilfegesetzes noch gelten, während das SGB XII noch nicht vollständig in Kraft ist. Das Land reagiert auf das Ende dieser Übergangsregelung nun mit dem neuen Ausführungsgesetz zur Eingliederungshilfe für behinderte Menschen.