Staatskanzlei

Neuregelung der Studienplatzvergabe – mehr Freiheit für Hochschulen

veröffentlicht am 20.06.2006

Das Kabinett hat heute dem Entwurf des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen zugestimmt. Damit können die Universitäten und Fachhochschulen künftig noch mehr Studierende selbst auswählen. Der Staatsvertrag regelt die Vergabe in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen durch die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS). Sie wird nunmehr nur noch 40 Prozent der Studienplätze in den verbliebenen sechs bundesweiten NC-Studiengängen vergeben. Dabei handelt es sich um die Diplomstudiengänge Biologie und Psychologie sowie die Staatsexamensstudiengänge Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie an den Universitäten. „Mit 60 Prozent vergeben die Universitäten künftig den weitaus größten Teil der Studienplätze durch interne Auswahlverfahren, wo neben der Abiturdurchschnittsnote zum Beispiel auch gewichtete Einzelnoten, Berufsausbildung, Bewerbungsgespräche oder Eignungstests als Kriterien zu Grunde gelegt werden können. Dadurch erhalten die Hochschulen erneut mehr Eigenverantwortung. Vor dem Hintergrund der immer noch zu hohen Studienabbrecherzahlen können zudem Neigungen und Fähigkeiten der Studienanfänger in Zukunft bei der Studienplatzvergabe noch stärkere Berücksichtigung finden“, betonte Wissenschaftsministerin Johanna Wanka. Bei den Fächern, in denen die ZVS nicht in die Verteilung der Studienplätze eingreift, haben die Brandenburger Hochschulen seit der Änderung der sogenannten Hochschulvergabeverordnung bereits seit Mai 2005 die Möglichkeit, 80 Prozent der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen zu vergeben. Damit gehört Brandenburg zu den Vorreitern in Deutschland. Der heute im Kabinett beratene Staatsvertrag enthält außerdem Bestimmungen, die auf die Überführung der ZVS in eine andere Rechtsform abzielen. Sie soll künftig zusätzlich koordinierende und unterstützende Dienstleistungsaufgaben in den Zulassungsverfahren der Hochschulen übernehmen und somit zu einer Serviceeinrichtung für die Bewerber und die Hochschulen entwickelt werden. Der Abschluss eines neuen Staatsvertrages ist auf Grund der Änderung des Hochschulrahmengesetzes vom 28. August 2004 erforderlich.