Staatskanzlei

Beschäftigung Schwerbehinderter in der Landesverwaltung weiter gestiegen – Pflichtquote dennoch verfehlt

veröffentlicht am 13.06.2006

Die Beschäftigungsquote Schwerbehinderter in der Landesverwaltung hat sich weiter erhöht. Dennoch wurde im Berichtszeitraum mit 4,21 Prozent die gesetzlich geforderte 5-Prozent-Marke nicht erreicht. Das teilte Sozialministerin Dagmar Ziegler am Dienstag im Kabinett mit. Demnach arbeiteten im jetzt zu bilanzierenden Jahr 2004 in der Landesregierung und nachgeordneten Bereichen 2.626 Schwerbehinderte. Ziegler betonte in ihrem Bericht über die Beschäftigungssituation Schwerbehinderter in der Landesverwaltung, gerade dem Öffentlichen Dienst komme in diesem Bereich eine Vorbildfunktion zu. „Wir müssen unsere Anstrengungen verstärken, damit die Landesverwaltung dieser Vorbildfunktion gerecht wird“, forderte Ziegler. Positiv hervorzuheben ist, dass die Ressorts Wirtschaft, Soziales, die Staatskanzlei und die Innenverwaltung bei der Beschäftigung Schwerbehinderter die Pflichtquote erfüllten und zum Teil sogar erheblich darüber lagen. Im Wirtschaftsressort lag sie bei 8,3 Prozent, in der Staatskanzlei bei 7,9 Prozent, im Sozialressort bei 6,4 Prozent und im Innenressort bei 5,2 Prozent. Insgesamt stieg die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten trotz Personalreduzierung von 2.619 im Jahr 2003 auf 2.626 im Jahr 2004 leicht.. Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen erhöhte sich damit von 4,14 Prozent auf 4,21 Prozent. Damit verringerte sich auch die Ausgleichsabgabe, die die Landesverwaltung 2004 wegen der Nichterfüllung der Pflichtquote an das Integrationsamt in Cottbus abführen musste. Sie betrug 572.939 Euro, das waren rund 143.363 Euro weniger als ein Jahr zuvor. Leistungen aus der Ausgleichsabgabe werden verwendet für Maßnahmen, die die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben sichern. Vorrangig werden die Mittel eingesetzt für Leistungen zur Förderung des Arbeits- und Ausbildungsplatzangebots sowie für Leistungen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen. Nach Bundesgesetz ist die Ausgleichsabgabe von allen Unternehmen ab 20 Beschäftigte zu zahlen, die weniger als 5 Prozent Schwerbehinderte beschäftigen.