Staatskanzlei

Anspruch für Steuerberater auf Versorgungsleistungen verbessert sich

veröffentlicht am 06.06.2006

Steuerberater können ab dem 1. Januar 2007 bis zu einem Alter von 60 Jahren Mitglied des brandenburgischen Steuerberaterversorgungswerkes werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Steuerberaterversorgungsgesetzes hat das Kabinett heute beschlossen. Bisher lag die Altersgrenze bei 45 Jahren. „Mit dieser Änderung passen wir das Gesetz an das europäische Recht an und werden damit der europäischen Niederlassungsfreiheit für Selbstständige gerecht“, sagte Finanzminister Rainer Speer. Eine weitere Änderung des Steuerberaterversorgungsgesetzes ist im Hinblick auf das seit dem 1. Januar 2005 geltende Alterseinkünftegesetz beschlossen worden. Die Beiträge der Mitglieder sind als Sonderausgaben von der Einkommensteuer abziehbar, soweit das Versorgungswerk Leistungen erbringt, die mit Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar sind. Das Steuerberaterversorgungswerk des Landes Brandenburg wurde 2002 gegründet und hat rund 330 beitragspflichtige Mitglieder. Mit dem Eintritt in das Versorgungswerk und den damit verbundenen Beitragszahlungen erlangt jedes Mitglied einen Anspruch auf Versorgungsleistungen.