Staatskanzlei

Vereinbarung zum Religionsunterricht

veröffentlicht am 23.05.2006

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung den von Bildungsminister Holger Rupprecht vorgelegten Entwurf einer Neufassung der Vereinbarung über die Durchführung des Religionsunterrichts im Land Brandenburg zur Kenntnis genommen. Sie wird zwischen dem Bildungsministerium und der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, dem Erzbistum Berlin, dem Bistum Görlitz sowie dem Bistum Magdeburg geschlossen. Das Verhandlungsergebnis wird von den beteiligten Seiten als gelungener Kompromiss angesehen. Die Kirchen haben ihre Bereitschaft mitgeteilt, den Entwurf zu unterzeichnen. Ein Termin hierfür wird kurzfristig vereinbart. Der Entwurf der Vereinbarung berücksichtigt die in der Verfassung festgelegte Stellung des Religionsunterrichts und die haushaltswirtschaftliche Situation des Landes ebenso wie die schwierige Finanzlage der Kirchen, aber auch deren Interesse an einer Weiterentwicklung des Rahmens für die Durchführung des Religionsunterrichts. Außerdem nimmt er das Interesse der kirchlichen Seite auf, die Stellung des Religionsunterrichts weiter zu entwickeln, wie dies bei der Unterzeichnung der Vereinbarung vom 1. August 2002 in Aussicht genommen worden war. Der Bildungsminister hatte mit den Kirchen im Verlauf des letzten Jahres über die Neufassung beraten. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung wird ein wesentlicher Beitrag zur Beilegung der gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Verpflichtung des Landes zur Leistung von Zuschüssen für den Religionsunterricht an evangelischen und katholischen Schulen geleistet. Der Entwurf schafft für einen erheblich längeren Zeitraum als die bisherige Vereinbarung (sechs Jahre) Rechts- und Planungssicherheit für beide Seiten. Nicht zuletzt dokumentiert er die langjährige Praxis einer guten Zusammenarbeit bei der Durchführung des Religionsunterrichts. Im April 2005 war die Vereinbarung aus dem Jahr 2002 durch den Bildungsminister gekündigt worden. Die maßgeblichen Kündigungsgründe waren:
  1. Die in der Vereinbarung zu Grunde gelegte Pflichtstundenzahl von 27 Unterrichtsstunden für Lehrkräfte in der Sekundarstufe I und II beträgt an öffentlich getragenen Schulen 28.
  2. Für die Bezuschussung der Kosten für Aus-, Fort- und Weiterbildung waren 5 Prozent der anrechenbaren Personalkosten festgelegt, während die Kosten für Aus-, Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Bereich deutlich unter diesem Satz liegen.
  3. Außerdem bedurfte es einer Regelung zur Bezuschussung des Religionsunterrichtes an Schulen in freier Trägerschaft.
Die wesentlichen Änderungen des Verhandlungsergebnisses im Vergleich zu der Vereinbarung von 2002 sind:
  1. Die Zuschüsse des Landes für den Religionsunterricht an öffentlich getragenen Schulen werden weiterhin nach dem rechnerischen Gruppenteiler 16 bemessen. Der Gruppenteiler für evangelische und katholische Schulen in freier Trägerschaft wird neu auf 22 festgelegt.
  2. Als Unterrichtsverpflichtung für Lehrkräfte wird für die Sekundarstufe I und II von 28 Wochenstunden ausgegangen.
  3. Die Pauschale für Fortbildung wird auf 2 Prozent abgesenkt.