Staatskanzlei

Bürokratieabbaugesetz vom Kabinett verabschiedet

veröffentlicht am 28.03.2006

Mit der Verabschiedung des Entwurfs für das 1. Brandenburgische Bürokratieabbaugesetz hat die Landesregierung heute ein deutliches Signal für die Schaffung von Freiräumen und die Förderung unternehmerischer Initiative gesetzt.

Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Appel, erklärte nach der Verabschiedung: „Die Landesregierung will mit diesem ersten Aufschlag erreichen, dass die Verwaltung in Brandenburg schneller, transparenter sowie kostengünstiger arbeitet. Wirtschaft und Bürger sollen von unnötigen bürokratischen Lasten befreit werden. Wichtig ist, dass der Inhalt des Gesetzentwurfs zum Teil aus Vorschlägen aus den Modellregionen sowie aus der Wirtschaft heraus entwickelt wurde und in Zukunft fortgeschrieben wird. Unnötiger Ballast soll abgeworfen werden.“

Das „1. Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse im Land Brandenburg“ enthält ein Paket von Regelungen, mit denen Bürger und Unternehmen entlastet werden sollen, dazu gehören unter anderem:

Erleichterungen durch Änderung von Vorschriften:
Bauordnung (z.B. Gebührensenkungen und Zeitersparnis durch Wegfall von Verfahrensschritten; längere Geltungsdauer von Baugenehmigungen)
Zusammenführung von bauordnungs- und katasterrechtlicher Einmessung
Fischereigesetz (z.B. Wegfall des Fischereischeins für das Friedfischangeln)
Liberalisierung der Öffnungszeiten in der Außengastronomie
20%-ige Gebührenentlastung für Genehmigungen bei Unternehmen mit Umweltmanagementsystemen

Aufhebung von überflüssigen Gesetzen und Rechtsverordnungen, unter anderem des Vergnügungssteuergesetzes, des Sammlungsgesetzes und der Gebrauchtwarenverordnung.

In acht Modellregionen (Barnim, Märkisch-Oderland, Spree-Neiße, Oberhavel, Prignitz und Teltow-Fläming sowie die kreisfreien Städte Brandenburg a. d. H. und Cottbus) sollen Regelungen beschränkt, zeitlich befristet ausgesetzt bzw. geändert werden. Neben konkret festgelegten Erprobungen (selbstständige Bewirtschaftung von Stellen, Personal- und Sachmitteln durch die Schulen, Übertragung der Zuständigkeit über abweichende Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen an die örtliche Ordnungsbehörden) soll eine allgemeine Experimentierklausel die Flexibilisierung von landesrechtlichen Standards ermöglichen. Damit wird die Umsetzung weiterer Projekte in den Modellregionen ermöglicht. Vorschläge der Modellregionen werden sogleich zur landesweiten Einführung vorgesehen bzw. haben durch eine veränderte Auslegung auch dazu geführt, dass die Verwaltungspraxis verbessert wurde.

Verwaltungsoptimierung durch Verlagerung von Zuständigkeiten. Mit diesem Gesetzentwurf wird ein erster wichtiger Schritt zum Abbau von Überreglementierung und Bürokratie unternommen. Weitere gesetzgeberische Maßnahmen, z. B. die Novellierung des amtlichen Vermessungswesens, des Wassergesetzes, des Straßengesetzes und des Gesundheitsdienstgesetzes sollen folgen. Außerdem strebt die Landesregierung  die Reduzierung von Informations- und Meldepflichten für Unternehmen an. Die Möglichkeiten dazu werden derzeit in Pilotprojekten ermittelt.