Staatskanzlei

Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) beendet – Kabinette in Berlin und Potsdam stimmen zu

veröffentlicht am 07.03.2006

Die Landesregierungen der Länder Berlin und Brandenburg haben heute den in einem ergänzenden Verfahren überarbeiteten Entwurf zum Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) sowie dem Bericht über das Erarbeitungsverfahren zugestimmt. Das Oberverwaltungsgericht Brandenburg hatte die Verordnung über den LEP FS mit Urteil vom 10.2.2005 für unwirksam erklärt. Das Verfahren ist aber noch nicht entschieden, da das Bundesverwaltungsgericht nach einer Beschwerde des Landes die Revision des Verfahrens zugelassen hatte. Eine Entscheidung steht noch aus. Infrastrukturminister Frank Szymanski: „Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision gegen das OVG-Urteil zum LEP FS wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Themas zugelassen. Dennoch haben wir vorsorglich die beanstandeten Festlegungen überarbeitet und den Plan ergänzt. Brandenburg und Berlin sichern damit auch weiterhin gemeinsam das Flughafenprojekt landesplanerisch ab.“ Das ergänzende Verfahren wurde eingeleitet, um vorsorglich die nach dem OVG angenommenen Mängel zu beheben. Von besonderer Bedeutung waren dabei die vertiefte Ermittlung und Bewertung der abwägungserheblichen Sachverhalte zur Lärmbetroffenheit, zum immissionsschutzrechtlichen Trennungsgrundsatz, zum Freiraumschutz, zur dezentralen Konzentration und zu den Planungszonen der Siedlungsbeschränkung. Der überarbeitete Plan war im Oktober/November 2005 ca. 700 Kommunen und Trägern öffentlicher Belange zur Beteiligung übergeben worden. Mit dem heutigen Beschluss beider Landesregierungen ist das Beteiligungsverfahren beendet. Nach einer Befassung der zuständigen Parlamentsauschüsse wird mit dem Erlass der Rechtsverordnung im II. Quartal dieses Jahres gerechnet.