Staatskanzlei

Für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung

Zu den Ergebnissen der Kabinettsitzung teilt Regierungssprecher Thomas Braune mit:

veröffentlicht am 21.02.2006

Bildungsminister Holger Rupprecht legte heute dem Kabinett einen umfangreichen Bericht zur Qualitätsverbesserung der Kindertagesbetreuung vor. Er solle als Grundlage für einen Dialog aller Verantwortlichen in diesem wichtigen Bereich dienen, so der Minister nach der Kabinettsitzung in Potsdam. Auf mehr als 30 Seiten werden Maßnahmen, Erreichtes und Entwicklungsbedarfe in der Kindertagesbetreuung aufgezeigt und reflektiert. Erstmals werden dabei die Absichten und Ziele von wichtigen Vorhaben in ihren Zusammenhängen und Bezügen dargestellt. Dadurch wird das integrierte Qualitätsentwicklungskonzept deutlich, das zuweilen durch den Blick auf Einzelvorhaben oder spezielle Problemlagen verstellt wird. Als Beispiele des Qualitätsentwicklung an Kitas stellt der Bericht die Anhebung der Ausbildung eines Teiles der Erzieherinnen und Erzieher auf Fachhochschulniveau heraus, wofür es seit 2005/06 in Potsdam einen entsprechenden Studiengang gibt. Weiterhin stehen in den Jugendämtern den Kitas mittlerweile insgesamt 60 Fachberaterinnen und Fachberater zur Verfügung. Außerdem wurde ein System von so genannten „Konsultationskitas“ eingeführt, d.h. Einrichtungen, die ein vorbildhaftes Beispiel einer guten und innovativen Praxis darstellen und die von anderen Einrichtungen besucht werden können. Die Qualität von Kindereinrichtungen wird regelmäßig gemessen. Von 1997 bis 2000 fand das von Brandenburg initiierte Bundesprojekt „Zum Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen“ statt. Brandenburg war damit eines der ersten Bundesländer, in dem Handlungsstrategien zur Unterstützung frühkindlicher Bildungsprozesse entwickelt und erprobt wurden. Mit den 2004 eingeführten „Grundsätzen der elementaren Bildung in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg“ wurde ein normativer Rahmen für den Bildungsauftrag in der Kindertagesbetreuung geschaffen, der sicherstellen soll, dass allen Kindern in den Einrichtungen die erforderlichen Bildungsmöglichkeiten eröffnet werden. Dieses Konzept soll im Rahmen eines kontinuierlichen Dialogs mit den öffentlichen und freien Trägern der Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Städte) unter Wahrung der geltenden Zuständigkeiten weiterentwickelt werden. Der Landtag hatte die Landesregierung aufgefordert, „ein umfassendes Konzept über die bisher vorgenommenen und geplanten Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Kindertagesbetreuung und zur Erfüllung des gesetzlichen Bildungsauftrages der Kindertagesbetreuung“ vorzulegen. Der Bericht wird nun dem Landtag zugeleitet.