Staatskanzlei

Nichtraucherschutz in allen Landesgebäuden

veröffentlicht am 14.02.2006

In allen Landesgebäuden werden die Bereiche für den allgemeinen Besucherverkehr ab dem 1. Juli 2006 rauchfrei sein. Dieses Rauchverbot hat das Kabinett heute in Potsdam beschlossen. Es gilt für Beschäftigte und Besucher und soll insbesondere vor möglichen Schäden durch passives Rauchen schützen. Das Rauchverbot gilt in allen Gebäuden, die von der Landesverwaltung genutzt werden. Neben den Ministerien sind dies beispielsweise die Finanzämter und Gerichte. Rauchfrei bleiben dort alle Bereiche, die dem allgemeinen Besucherverkehr dienen. Dies sind die Bereiche, in denen sich auch Personen aufhalten, die nicht in dem Gebäude beschäftigt sind. Dabei kann es sich beispielsweise um Eingangsbereiche, Treppenhäuser und Flure, um Besucherecken und Sitzungssäle, oder auch um Büros von Beschäftigten handeln. In gesondert ausgewiesenen Bereichen kann das Rauchen erlaubt werden. Die Ministerien können für ihre Gebäude auch weiter gehende Regelungen, beispielsweise ein generelles Rauchverbot, erlassen. Die Landesregierung hat in diesem Zusammenhang klargestellt, dass weiter gehende Rauchverbote, wie sie zum Beispiel an den brandenburgischen Schulen bereits gelten, bestehen bleiben. Für ein entsprechendes Rauchverbot hatte sich im April 2005 auch der Landtag Brandenburg ausgesprochen.