Staatskanzlei

Kabinett macht Weg frei für „Begleitetes Fahren mit 17“

veröffentlicht am 06.12.2005

Das Kabinett verabschiedete heute eine Verordnung, die die Einführung des Begleiteten Fahrens ab 17 als Modellprojekt in Brandenburg möglich macht. Mit ihr wurde von der durch die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 14. August 2005 (BGBl I S. 2412) eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich am Modellversuch des Begleiten Fahrens ab 17 zu beteiligen. Infrastrukturstaatssekretär Reinhold Dellmann: „Wir wollen in der gemeinsamen Kabinettsitzung mit Berlin am kommenden Dienstag den Weg frei machen, um das begleitete Fahren mit 17 in Brandenburg und Berlin flächendeckend anzubieten. Unsere Verordnung hierfür liegt vor, so dass wir das Modellprojekt im Februar starten könnten.“ Beim „Begleiteten Fahren ab 17“ können Jugendliche bereits mit 17 Jahren den Führerschein erwerben und dürfen in der Zeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Begleitung eines Erwachsenen Auto fahren. Die Begleitung muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis sein, sie darf maximal drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben und darf beim Begleiten nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben oder unter der Wirkung anderer berauschender Mittel stehen. Auch die Benennung der Begleitpersonen sollte in Kenntnis und mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erfolgen. Aus den Erfahrungen anderer Bundesländer ist bekannt, dass im weit überwiegenden Teil der Fälle die Eltern begleiten und auch das elterliche Auto benutzt wird. Hintergrund für diesen neuen Maßnahmeansatz sind die Erfahrungen anderer Länder wie Österreich, Schweden und Kanada. Wissenschaftliche Untersuchungen in diesen Ländern zeigten, dass sich gerade bei jungen Menschen in der ersten Zeit die Fahrkompetenz erhöht und die Akzeptanz einer defensiven Fahrweise durchsetzt, wenn in Begleitung gefahren wird. weitere Infos zum Thema unter: www.mir.brandenburg.de