Staatskanzlei

Berlin und Brandenburg bedauern die Ablehnung der EU-Kommission zur Förderung des digitalen Antennenfernsehens

veröffentlicht am 09.11.2005

Die Presse- und Informationsämter der Länder Berlin und Brandenburg teilen mit: Der Chef der Staatskanzlei des Landes Brandenburg, Clemens Appel, und der Chef der Senatskanzlei des Landes Berlin, André Schmitz, bedauern die ablehnende Entscheidung der Kommission der Europäischen Union am Mittwoch, 9. November 2005, zur Förderung des digitalen Antennenfernsehens (DVB-T) in Berlin und Brandenburg. Schmitz und Appel erklären: “Wir bedauern die Entscheidung der EU-Kommission, die die finanzielle Förderung des digitalen Antennenfernsehens in Berlin und Brandburg als unzulässige Beihilfe beurteilt. Diese Entscheidung ist für die weitere Entwicklung bzw. Verbreitung dieser zukunftsweisenden Technologie nicht hilfreich. Wir haben bewusst in der Region Berlin-Brandenburg die Digitalisierung der Rundfunkübertragungswege gefördert. Dem Verbraucher konnte so vom Start weg ein attraktives Angebot mit einer Vielzahl von Programmen unterbreitet werden. Der Erfolg gibt uns Recht. Berlin-Brandenburg ist damit Vorreiter für andere Länder und Regionen in Deutschland. Die Haltung der Kommission ist insofern unverständlich, als die Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien den Digitalumstieg selbst fordert. Im Interesse des Projektes werden wir rechtliche Schritte gegen die Kommissions-Entscheidung prüfen.“ In Berlin und Brandenburg ist die Einführung des digital-terrestrischen Fernsehens seit 2003 mit 2 Millionen € gefördert worden. Insgesamt umfasst die Förderung maximal fünf Jahre und 5 Millionen €. Die Europäische Kommission hat am Mittwoch, 9. November 2005, entschieden, dass die gemeinsame Medienanstalt der Länder Berlin und Brandenburg (mabb) mit ihrer Förderung der Einführung des digitalen Antennenfernsehens unzulässige Beihilfezahlungen im Sinne des Wettbewerbsrechts geleistet hat. Beschwerdeführer sind die Kabelverbände, die eine Wettbewerbsverzerrung zulasten ihres Verbreitungsweges behaupten.