Staatskanzlei

Kabinett beschließt Neuorganisation der Liegenschafts- und Bauverwaltung

veröffentlicht am 18.10.2005

Der stellvertretende Regierungssprecher Mario Faßbender teilt mit: Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) wird zum 1. Januar 2006 errichtet Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung grünes Licht für die Errichtung des Brandenburgische Landesbetriebes für Liegenschaften und Bauen (BLB) zum 1. Januar 2006 gegeben. Das Kabinett billigte eine entsprechende Vorlage von Finanzminister Rainer Speer. Damit kann die Umwandlung der Liegenschafts- und Bauverwaltung in einen Landesbetrieb als zentrales Projekt der Verwaltungsmodernisierung des Ministeriums der Finanzen wie vorgesehen erfolgen. „Die Gründung des Landesbetriebs als kaufmännisch handelnder Dienstleister ist ein wesentlicher Beitrag zu einer modernen, effizienten und leistungsfähigen Verwaltung“, sagte Speer in Potsdam. Von der Landesregierung wurde zugleich die Einführung des so genannten „Vermieter-Mieter-Modells“ beschlossen. Sitz der Zentrale des zukünftigen BLB wird Potsdam sein; der neue Landesbetrieb wird daneben über vier regionale Niederlassungen in Bernau, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam verfügen. BLB als wirtschaftlicher Eigentümer Der BLB wird ab 2006 die Liegenschaften des Landes in der Funktion eines wirtschaftlichen Eigentümers verwalten, die Gebäude zu ortsüblichen Mieten vermieten sowie alle Baumaßnahmen der Landesverwaltung durchführen. „Ziel des Landesbetriebs ist es, durch Konzentration und Bündelung der Organisation sowie die Einführung betriebswirtschaftlicher Steuerungsinstrumente mittel- bis langfristig Kosten zu reduzieren“, sagte Speer. Bis Ende 2009 sollen mit dem BLB entsprechend der Personalbedarfsplanung 159 Stellen in der Liegenschafts- und Bauverwaltung gegenüber dem 1. Januar 2005 eingespart werden. Auch die Verwaltung und Verwertung des Allgemeinen Grundvermögens des Landes gehört zukünftig zu den Aufgaben des BLB. Ausgenommen von der Übernahme der Liegenschaften sind Forst- und Naturschutzflächen, öffentliche Straßen, Gewässerrandstreifen und wasserwirtschaftlich benötigte Flächen I. und II. Ordnung. Mit seiner Gründung am 1. Januar 2006 übernimmt der BLB das dem Ministerium der Finanzen zugeordnete Ressortvermögen und die Landesbehördenzentren. Ab dem 1. Januar 2007 folgen sukzessiv grundsätzlich alle Liegenschaften der übrigen Ressorts. Vermieter-Mieter-Modell Mit der Einführung des Vermieter-Mieter-Modells übernimmt der BLB in seiner Funktion als Vermieter mit wenigen Ausnahmen alle zur Zeit von den Ressorts genutzten Flächen, tritt in die mit Dritten geschlossenen Mietverträge ein und vermietet die ihm übertragenen Liegenschaften an die Nutzer zu einem Mietpreis, der sich grundsätzlich auf marktüblichem Niveau bewegen wird. Von diesem neuen Modell verspricht sich das Finanzministerium Anreize dafür, dass die Ressorts und ihre Geschäftsbereiche Grund- und Immobilienvermögen nur im unbedingt erforderlichen Umfang in Anspruch nehmen werden. Der BLB ist zudem verantwortlich für den Bauunterhalt und die Bewirtschaftung der Liegenschaften. Die Ressorts der Landesregierung als Mieter mieten die von ihnen benötigten Flächen. Anders als bisher ergeben sich mit dem neuen Vermieter-Mieter-Modell und der Einführung betriebswirtschaftlicher Steuerungsinstrumente erstmals für jede Landesliegenschaft vollständige Transparenz der mit ihr verbundenen Kosten, die von den Nutzern in Form der Miete an den Landesbetrieb zu erstatten sind. „Mit der Kosten- und Leistungsrechnung können wir in Zukunft die realen Kosten für die Verwaltung unserer Liegenschaften beziffern. Dadurch wird auch die Möglichkeit verbessert, Einsparpotenziale zu erkennen und Schwachstellen aufzudecken“, sagte Speer. Im bisherigen, auf der traditionellen kameralistischen Haushaltsführung beruhenden System war das so nicht möglich. Insbesondere der Vermögensverzehr, der durch Abnutzung eintritt, konnte im Rahmen der herkömmlichen kameralen Buchführung nicht erfasst werden. Flache Hierarchien, schlanke Strukturen Die Gründung des BLB ermöglicht darüber hinaus flachere Hierarchien und zentrale Dienst- und Unterstützungsleistungen. Damit wird der Notwendigkeit des sparsamen Umgangs mit den knappen Ressourcen des Landes Rechnung getragen. Mit der Einrichtung des BLB kann das Finanzministerium wesentlich verschlankt werden. In der zukünftigen Struktur der vier BLB-Niederlassungen finden sich nur noch 12 Sachgebiete mit 12 Sachgebietsleitern gegenüber den bisherigen 32 Abteilungen mit 32 Abteilungsleitern in den Liegenschafts- und Bauämtern. Die mit dem Vermieter-Mieter-Modell zu erreichende transparente sowie verursacher- und periodengerechte Zuordnung sämtlicher Kosten in Verbindung mit der Eigentümerrolle des BLB und der Kundenrolle der Ressorts wird bereits mittelfristig zu einer wirtschaftlicheren Nutzung der Liegenschaftsressourcen führen. Insbesondere sind Verbesserungen bei der Bewirtschaftung und Substanzerhaltung zu erwarten. Zudem erhalten die Nutzer einen Anreiz, ihren Flächenbedarf unter wirtschaftlichen Aspekten zu überprüfen und zu optimieren. Ziel des Landesbetriebs ist es, seinen gesamten betrieblichen Aufwand durch eigene Einnahmen zu finanzieren und mittel- bis langfristig direkte Zuführungen aus dem Landeshaushalt entbehrlich zu machen. Gesetzliche Grundlage erforderlich Die Zusammenführung der nachgeordneten Liegenschafts- und Bauverwaltung im BLB erfordert begleitende gesetzgeberische Maßnahmen. Die Landesregierung wird dem Landtag einen entsprechenden Gesetzentwurf zuleiten.