Staatskanzlei

Ergebnisse der heutigen Kabinettsitzung

veröffentlicht am 16.08.2005

Zu den Ergebnissen der heutigen Kabinettsitzung teilt Regierungssprecher Thomas Braune mit: Abkommen regelt gegenseitigen Besuch von Schulen - Kabinett beschloss neues Gastschülerabkommen mit Berlin Nachdem der Berliner Senat bereits zugestimmt hat, beschloss heute auch das Kabinett des Landes Brandenburg das sogenannte „Abkommen über die Gegenseitigkeit beim Besuch von Schulen in öffentlicher Trägerschaft zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin“. Damit ist der Weg zur Unterzeichnung frei. „Die Länder Berlin und Brandenburg haben ein großes Interesse daran, die Freizügigkeit des länderübergreifenden Schulbesuchs in dem einheitlichen Lebens- und Wirtschaftsraum Berlin-Brandenburg zu wahren und zu fördern“, sagt Bildungsminister Holger Rupprecht. „Mit diesem Abkommen wird der gegenseitige Schulbesuch im jeweils anderen Bundesland im Rahmen freier Kapazitäten ermöglicht. Um das Saldo nicht zu vergrößern muss für einen Schulbesuch im jeweils anderen Land ein wichtiger Grund vorhanden sein.“ Wie die Schülerzahlen belegen, ergibt sich ein Ungleichgewicht des Schulbesuchs zu Lasten Berlins. Im Schuljahr 2003/2004 besuchten 8.564 Brandenburger Schülerinnen und Schüler öffentliche Schulen in Berlin; in umgekehrter Richtung belief sich die Zahl auf 1.171, was einen Saldo in Höhe von 7.393 Schülerinnen und Schüler zu Lasten Berlins ausmacht. Im Schuljahr 2004/2005 ergibt sich ein ähnliches Bild: 8.254 Schülerinnen und Schüler aus Brandenburg gingen in Berlin zur Schule, während 1.036 Berliner Schülerinnen und Schüler an Brandenburger Schulen gemeldet waren. Das macht einen Saldo von 7.218 Schülerinnen und Schülern zu Lasten Berlins aus. In Anbetracht dieses Ungleichgewichts bei den Schülerzahlen verpflichtet sich Brandenburg in dem Abkommen, einen finanziellen Ausgleich an Berlin zu leisten. Für das laufende Haushaltsjahr werden dies 8 Millionen Euro sein, für die restliche Laufzeit des Abkommens bis 2008 jeweils 10 Millionen Euro. Zur Deckung der Ausgaben ist vorgesehen, dass insgesamt 225 Lehrkräfte aus dem Schuldienst des Landes Brandenburg von Berlin übernommen werden. Um welche Lehrkräfte es sich vornehmlich handeln wird, wie genau der Personaltransfer gestaltet werden soll, wird in einem gesonderten noch auszuhandelnden Ressortabkommen zwischen den für Bildung zuständigen Ressorts festgelegt werden. Mit dem vorliegenden Abkommen, werden beim länderübergreifenden Schulbesuch Hemmnisse für Umzüge aus dem Land Berlin in das Land Brandenburg und umgekehrt beseitigt. Das erhöht die Attraktivität der Region Berlin-Brandenburg und die Durchlässigkeit der Bildungssysteme in beiden Ländern. Landesregierung beschließt weitere Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz Die Landesregierung hat sich in ihrer heutigen Kabinettsitzung mit einer Änderung des Brandenburger Gesetzes zur Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz befasst. Die Änderung wurde notwendig, da den gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern durch das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes zu Beginn des Jahres mehr Rechte eingeräumt wurden. Insbesondere erhalten diese mehr Möglichkeiten ihren gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen zu bestimmen bzw. diesen Lebenspartnerschaftsnamen dem Kind eines der Lebenspartner zu erteilen. Im Landesrecht soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die zuständige Stelle für die Entgegennahme und ggf. öffentliche Beglaubigung der namensrechtlichen Erklärungen bestimmt werden. Da schon bisher die Brandenburger Kommunen (Ämter, amtsfreie Gemeinden, kreisfreie Städte) die zuständige Behörde für die Begründung einer Lebenspartnerschaft und die Entgegennahme der namensrechtlichen Erklärung sind, soll diese Zuständigkeit auch auf die neuen namensrechtlichen Erklärungsmöglichkeiten ausgeweitet werden. Der heute von der Landesregierung beschlossene Gesetzentwurf wird nunmehr in den Landtag eingebracht. Im Land Brandenburg wurden bis zum 31.12.2004 insgesamt 229 Lebenspartnerschaften begründet (2001: 66; 2002: 74; 2003: 35, 2004: 54).