Staatskanzlei

Behindertengleichstellungsgesetz wirkt positiv – Regelung schafft größere Barrierefreiheit

veröffentlicht am 02.08.2005

Zu den Ergebnissen der heutigen Kabinettsitzung teilt der Regierungssprecher Thomas Braune mit: Brandenburgs Sozialministerium hat auf der heutigen Sitzung der Landesregierung eine positive Bilanz des seit März 2003 geltenden Behindertengleichstellungsgesetzes gezogen. Das Gesetz habe das verfassungsrechtlich verankerte Benachteiligungsverbot konkretisiert und die rechtlichen Grundlagen für die Gleichstellung behinderter Menschen in Brandenburg geschaffen. U.a. ist dadurch die Verwendung der Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen – etwa bei Wahlen – verbindlich geregelt. Sozialministerin Dagmar Ziegler: „Aber kein Gesetz allein vermag es, Diskriminierung und Barrieren automatisch aus dem Alltag zu verbannen. Seine Umsetzung im täglichen Leben ist immer auch ein Entwicklungsprozess und somit eine Daueraufgabe.“ Zur zweijährigen Bilanz des Gesetzes gehören u.a. die Berufung eines Landesbehindertenbeauftragten sowie die Bildung eines Landesbehindertenbeirates. In Kraft getreten sind im Juli 2004 drei Rechtsverordnungen, die die Landesbehörden dazu verpflichten, u.a. ihre Verwaltungsverfahren sowie den Zugang zu Internetauftritten und Angeboten barrierefrei zu gestalten. Die aktuellen Webseiten der Landesregierung seien bereits entsprechend gestaltet; ältere Angebote sollen bis Januar 2006 überarbeitet werden. Brandenburgs Bauordnung verpflichte jetzt die Behörden zur Einhaltung der Barrierefreiheit bei Errichtung und Umbau von Gebäuden. Ziegler: „Unsere Kommunen handeln selbständig und können zur Umsetzung des Gesetzes nicht verpflichtet werden. Umso mehr begrüße ich es, dass etliche eigene Aktivitäten entfalten und z.B. das Anliegen einer barrierefreien Stadt in ihre Planungen einbeziehen. Wir sind unserem Ziel, behinderten Menschen bedarfsgerechte Bedingungen zu schaffen, ein großes Stück näher gekommen. Doch zufrieden sind wir noch nicht. Denn Ausgrenzung beginnt im Kopf – ob nun bewusst oder unbewusst, und es braucht einen langen Atem, die Köpfe für Veränderungen zu gewinnen. Daran müssen wir gemeinsam weiter arbeiten.“ Das Kabinett hatte sich im Zuge einer Großen Anfrage der PDS-Fraktion mit dem Behindertengleichstellungsgesetz beschäftigt. Etwa 10 Prozent der Bevölkerung Brandenburgs sind von einer Behinderung betroffen – mehr als 200.000 Menschen. „Das Gesetz verpflichtet das Land dazu, ihnen die selbst bestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und Barrieren zu beseitigen“, umreißt Sozialministerin Dagmar Ziegler Auftrag und Ziel des seit März 2003 geltenden Gesetzes.