Staatskanzlei

Bevorratung mit Medikamenten zur Therapie im Influenzapandemiefall

veröffentlicht am 12.07.2005

Zu den Ergebnissen der heutigen Kabinettsitzung teilt Regierungssprecher Thomas Braune mit: Auf Vorschlag von Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler hat das Kabinett am Dienstag beschlossen, für Vorsorgemaßnahmen der Bevölkerung im Fall einer Influenzapandemie Haushaltsmittel in Höhe von 1,93 Mio. Euro bereitzustellen. Damit will das Land antivirale Medikamente erwerben und einlagern, die im Falle einer Pandemie zur Therapie bei an Influenza Erkrankten eingesetzt werden können. Die Ministerin zeigte sich erfreut darüber, dass aufgrund des gemeinsamen Handelns der nördlichen Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt die Anschaffungs- und Lagerkosten gegenüber früheren Berechnungen deutlich gesenkt werden konnten. „Im Falle des Eintritts der Influenzapandemie erklären sich die Nordländer bereit, sich je nach konkreten Bedarfserfordernissen gegenseitig zu unterstützen“, sagte sie. Die Medikamente werden für ca. 7 % der Gesamtbevölkerung in rd. 181.000 Therapieeinheiten vorgehalten. In Absprache mit den Bundesländern erfolgt die Bevorratung für Personengruppen mit erhöhten Krankheitsrisiken sowie für Personal des Gesundheitswesens und Sicherheitskräfte; die Verteilung erfolgt über die ärztlichen Regelsysteme nach medizinischer Notwendigkeit. Krebsregister Das brandenburgische Kabinett stimmte am Dienstag der Änderung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen zu. „Damit erhalten die bewährten Krebsregister dieser Länder eine bessere rechtliche Basis und werden den neuen Entwicklungen angepasst“, sagte Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler. „Datentransfer und interne Qualitätssicherung z.B. sollen künftig zwischen den Krebsregistern auf hohem Sicherheitsstandard schneller zu bewältigen sein; das Register wird um die Erfassung gutartiger Tumoren des Zentralnervensystems ergänzt.“ Die ostdeutschen Bundesländer und Berlin kamen mit dem 1997 vereinbarten Staatsvertrag dem Auftrag des Krebsregistergesetzes des Bundes zur Führung eines flächendeckenden bevölkerungsbezogenen Krebsregisters nach, indem sie das bereits bestehende DDR-Register als „Gemeinsames Krebsregister“ fortführten. Ziegler: „Da war eine intensive und erfolgreiche Vorarbeit geleistet worden, auf deren Grundlage wir aufbauen konnten. Diese Daten sind wichtige Voraussetzungen für die Gesundheitsplanung, für die Ursachenforschung aller Formen von Krebserkrankungen. Wichtiger Zweck des Registers ist es, Prävention und Bekämpfung von Krebserkrankungen wirksam zu verbessern. Dieses Ziel besteht unverändert fort; und dies wird mit dem neu gefassten Staatsvertrag weiter qualifiziert.“