Staatskanzlei

Kabinett beschließt Änderung des Brandenburgischen Meldgesetzes

veröffentlicht am 31.05.2005

Das Brandenburgische Meldegesetz soll vereinfacht werden. Das Kabinett billigte am Dienstag in Potsdam eine entsprechende Gesetzesnovelle von Innenminister Jörg Schönbohm. „Es werden unnötige Meldepflichten abgeschafft und Meldevorgänge rationeller gestaltet“, erläuterte Schönbohm die Ziele des Vorhabens. Kernstück der Gesetzesänderung ist die umfassende Einführung moderner Kommunikationstechnologie im Bereich des Meldewesens. Sowohl der Datenaustausch der Meldebehörden untereinander als auch die Datenübermittlung zwischen Meldebehörden und anderen öffentlichen Stellen können künftig auf elektronischem Wege und damit erheblich schneller als bisher erfolgen. Auch die Bürger profitieren von der Anpassung des Gesetzes an die Gegebenheiten moderner Kommunikationstechnologie. So wird es künftig beispielsweise die Möglichkeit der Anmeldung und der Erteilung einfacher Melderegisterauskünfte per Internet geben. Eine weitere Vereinfachung ist die Abschaffung der Abmeldepflicht bei Umzügen innerhalb der Bundesrepublik. Derzeit besteht noch eine Abmeldepflicht bei Umzügen in ein anderes Bundesland. Erleichterungen gibt es auch für die Vermieter. Sie müssen bei An- oder Abmeldung nicht mehr jeden Ein- oder Auszug ihrer Mieter schriftlich bestätigen.