Staatskanzlei

Brandenburg fordert EU-Förderung für Grenzregionen

veröffentlicht am 26.04.2005

Der Bevollmächtigte des Landes für Bundes- und Europaangelegenheiten, Gerd Harms, wird eine gemeinsame Erklärung europäischer Grenzregionen zur EU-Strukturpolitik unterzeichnen. Davon berichtete er dem Kabinett in seiner Sitzung am Dienstag (26.4.). In der Erklärung fordern Grenzregionen aus Polen, Österreich, Italien, Frankreich und Deutschland, im Rahmen der künftigen EU-Strukturpolitik einen Förderschwerpunkt für die grenzübergreifende Zusammenarbeit vorzusehen. Einen besonderen Stellenwert sollte dabei den Regionen an den ehemaligen Außengrenzen der Europäischen Union eingeräumt werden. Nach Plänen der EU-Kommission ist für die Förderperiode 2007 – 2013 eine Aufwertung der bislang im Wege der Gemeinschaftsinitiative INTERREG vorgesehenen Zusammenarbeit von europäischen Regionen vorgesehen. Allerdings sollen die Finanzmittel für die grenzübergreifende Zusammenarbeit gegenüber den anderen Formen der regionalen Zusammenarbeit geringer ausfallen als bisher. Dagegen wendet sich die Erklärung, die auch von Sachsen und Bayern unterzeichnet worden ist. Europabevollmächtigter Harms: „Für das Zusammenwachsen der europäischen Länder und Regionen ist die grenzübergreifende Zusammenarbeit von elementarer Bedeutung. Die EU sollte angesichts der guten Erfahrungen mit der INTERREG III A-Förderung auch künftig daran festhalten, hier den Förderschwerpunkt im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit zu sehen. Auf Initiative Brandenburgs hat sich bereits der Bundesrat im Oktober 2004 dafür ausgesprochen, der Problemlage der Regionen an der früheren EU-Außengrenze bei der künftigen EU-Förderung regionaler Zusammenarbeit in besonderer Weise Rechnung zu tragen. Die „Gemeinsame Erklärung europäischer Grenzregionen“ ist ein weiterer Schritt, für dieses Anliegen zu werben.