Staatskanzlei

Ladenschluss-Ausnahmeverordnung

veröffentlicht am 05.04.2005

Die Brandenburger Landesregierung bekennt sich dazu, Sonn- und Feiertage auch weiterhin als Tage der Arbeitsruhe zu bewahren. Gleichwohl ist in Brandenburg in Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten der Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen möglich. Dazu verabschiedete das Kabinett heute die von Arbeitsministerin Dagmar Ziegler eingebrachte aktualisierte Ausnahmeverordnung zum Ladenschluss. Sie wurde auf Grund neuer bundesgesetzlicher Regelungen, Aktualisierungen der Liste der Kur-, Ausflugs und Erholungsorte und Änderungen im Rahmen der Gemeindegebietsreform notwendig. Die Landesverordnung regelt auf der Grundlage des bundesdeutschen Ladenschlussgesetzes, in welchen Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten im Land Brandenburg an jährlich höchstens 40 Sonn- und Feiertagen bis zu acht Stunden bestimmte Waren verkauft werden dürfen. Bei diesen Waren handelt es sich um Badegegenstände, Devotionalien, frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Milch und Milcherzeugnisse, Süßwaren, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen sowie ortstypische Erzeugnisse. Der Warenkorb ist im Ladenschlussgesetz des Bundes festgelegt. Die Kreisordnungsbehörden bestimmen dann auf dieser Grundlage die genannten Sonn- und Feiertage sowie die Öffnungszeiten an diesen Tagen. 154,6 Millionen Euro für Stadterneuerung und Stadtumbau Infrastrukturminister Frank Szymanski hat heute die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund zur Städtebauförderung für das Programmjahr 2005 unterzeichnet und das Kabinett informiert. Frank Szymanski: “Trotz der schwierigen Haushaltssituation des Landes ist es gelungen, die notwendigen Landesmittel für die Inanspruchnahme der Bundesfinanzhilfen in voller Höhe zu sichern. Mit diesen Fördermitteln ist der Stadtumbauprozess bis 2009 gesichert. Wir werden die Städte des Landes auch in Zukunft weiter fördern, um sie als Anker im ländlichen Raum zu stärken und attraktiv zu erhalten.“ Das Gesamtvolumen beträgt 154,6 Millionen Euro. Bund und Land tragen gemeinsam 116,1 Millionen Euro. 38,5 Millionen Euro bringen die Kommunen als Eigenanteil auf. Für den Stadtumbau können ab 2005 allein 58,4 Millionen Euro eingesetzt werden. Damit ist der Rückbau von Wohnungen und die weitere Aufwertung in den Städten möglich. Insgesamt wird durch die Unterzeichnung der Vereinbarung mit dem Bund die finanzielle Ausstattung der folgenden Förderprogramme auf einem hohen Niveau gesichert: städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Städten und Dörfern nach den §§ 136 bis 171 Baugesetzbuch (BauGB), Städtebaulicher Denkmalschutz zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne, Förderung von Maßnahmen der sozialen Stadt Stadtumbau Ost - Rückbau dauerhaft leerstehender Wohnungen und Aufwertung von Stadtquartieren. Durch die neue Vereinbarung mit dem Bund erhalten die Kommunen für die kommenden fünf Jahre weitere Planungssicherheit für die Stadtentwicklung. Mit den bereit gestellten Fördermitteln werden Investitionen in Milliardenhöhe initiiert. Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass jeder Euro Fördermittel ca. drei Euro private Investitionen auslöst. Davon profitieren die Baubranche und das regionale Handwerk. Somit können Arbeitsplätze erhalten und geschaffen werden.