Staatskanzlei

"Qualifizierung und Arbeit für Brandenburg“

veröffentlicht am 22.03.2005

Die Landesregierung hat heute den vom Arbeitsministerium vorgelegten Bericht zur Weiterentwicklung des Landesprogramms „Qualifizierung und Arbeit für Brandenburg“ verabschiedet. Das Landesprogramm soll entsprechend der durch die „Hartz“-Gesetzgebung des Bundes veränderten Rahmenbedingungen und entsprechend der Inhalte der Koalitionsvereinbarung weiterentwickelt bzw. Programme neu gefasst werden. Insgesamt stehen für das Landesprogramm in diesem Jahr ca. 125 Mio. EUR bereit, die zum größten Teil aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds stammen und der entsprechenden Kofinanzierung durch das Land. Die aktive Umsetzung der Arbeitsmarktreform des Bundes in Brandenburg soll durch flankierende Maßnahmen unterstützt werden. Dafür wird das Land im Wesentlichen drei neue Programme mit einem Gesamtumfang von 25 Mio. EUR (für den Förderzeitraum 2005 und 2006) im Landesprogramm „Qualifizierung und Arbeit für Brandenburg“ auflegen. Zunächst sollen die Kommunen bei der Qualifizierung von Fallmanagern unterstützt werden. Die persönlichen Ansprechpartner bzw. Fallmanager spielen bei der Vermittlung in Arbeit und für die Umsetzung des Prinzips des „Förderns und Forderns“ eine zentrale Rolle, da sie über die Form der aktiven Förderung entscheiden. Landesweit werden insgesamt etwa 1.300 von ihnen benötigt. Das MASGF fördert mit dem Ziel der Sicherung einer hohen Qualität im Fallmanagement die diesbezügliche Qualifizierung von landesweit bis zu 300 Beschäftigten in den Landkreisen/kreisfreien Städten. Weiterhin soll durch Bereitstellung von Regionalbudgets eine effiziente kommunale Beschäftigungspolitik zunächst für ausgewählte Kommunen des Landes unterstützt werden. Mit den weitgehend flexiblen Regionalbudgets soll es Kommunen modellhaft ermöglicht werden, mit Langzeitarbeitslosen Beiträge zur Erreichung regionaler Entwicklungsziele zu verwirklichen und zugleich die Arbeitsmarktintegration insbesondere von ALG II-Beziehern zu verbessern. Außerdem wird es ein Programm zur Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit „Aktiv für Arbeit“ geben, dass sich an ALG II-Bezieher sowie Nichtleistungsbezieher richtet. Durch vielfältige Trainings- und Beratungsangebote soll es diesem Personenkreis ermöglicht werden, die individuelle Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen. Neben dieser teilweisen Neuausrichtung der Förderpolitik wird das Land Programme, die sich bewährt haben und auf die die Einführung einer Grundsicherung für Arbeitsuchende nur geringe oder keine Auswirkungen haben, weiterführen. Dies betrifft beispielsweise die Programme zur beruflichen Erstausbildung, die Existenzgründungsförderung, die Kompetenzentwicklung in Unternehmen, INNOPUNKT sowie die ergänzende Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM), die nun auch für ALG II-Bezieher zur Verfügung steht.