Staatskanzlei

Kabinett stimmt Verhandlungen zum Trägerwechsel bei Landeskliniken zu

veröffentlicht am 22.02.2005

Zu den Ergebnissen der heutigen Kabinettsitzung teilt der Regierungssprecher Thomas Braune mit: Die Landeskliniken in Brandenburg an der Havel, Eberswalde, Lübben und Teupitz werden aus der Landesverwaltung ausgegliedert und in eine andere Trägerschaft überführt. In seiner heutigen Sitzung stimmte das Kabinett Verhandlungen zum Trägerwechsel zu. Damit wird eines der größten Projekte der Verwaltungsmodernisierung weitergeführt, das im Haushaltsstrukturgesetz 2000 und im Haushaltssicherungsgesetz 2003 verankert ist. Die vier Landeskliniken haben insgesamt ca. 2.100 Beschäftigte und bieten 1.680 Plätze für psychisch kranke Patienten, darunter 250 im Maßregelvollzug. Brandenburg folgt mit dem Trägerwechsel einem Weg, den andere Bundesländer wie Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein bereits beschritten haben. Die Aufgaben des Maßregelvollzugs spielen beim Trägerwechsel eine besondere Rolle. Ziel ist, an den Klinikstandorten, an denen psychisch kranke Straftäter untergebracht sind (Maßregelvollzug), jeweils eine einheitliche Trägerschaft für die Allgemeinpsychiatrie und die Forensische Psychiatrie beizubehalten. Dabei wird die Übertragung der Durchführung des Maßregelvollzugs (hoheitliche Beleihung) an detaillierte und engmaschige Regelungen gebunden. Die Letztverantwortung für den Maßregelvollzug verbleibt weiterhin beim Land. Das Gesundheitsministerium wird nach dem Trägerwechsel die Fachaufsicht über die forensischen Abteilungen erhalten. In den nächsten Monaten soll mit Unterstützung externer Transaktionsberater die Auswahl interessierter Erwerber erfolgen. Ca. 20 Interessenbekundungen liegen vor. Ziel ist es, bis zum Ende des Jahres 2005 die entsprechenden Kaufverträge unterschreiben zu können.