Staatskanzlei

Änderung des Landesaufnahmegesetzes

veröffentlicht am 15.02.2005

Die Landesregierung beschloss heute den von Sozialministerin Dagmar Ziegler eingebrachten Entwurf zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes. Durch die neuen bundesgesetzlichen Regelungen des Zuwanderungsgesetzes und der sozialgesetzlichen Regelungen des neuen SGB XII wurden redaktionelle Anpassungen im Landesaufnahmegesetz notwendig. Das Landesaufnahmegesetz regelt die Aufnahme und landesinterne Verteilung der Spätaussiedler, jüdischen Zuwanderer und ausländischen Flüchtlingen sowie die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz durch die Landkreise und kreisfreien Städte einschließlich der Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten der kommunalen Gebietskörperschaften durch das Land.