Staatskanzlei

Gesetz zur Zusammenführung von überörtlicher Prüfung und allgemeiner Kommunalaufsicht sowie zur Änderung des Landesrechnungshofgesetzes und anderer Gesetze

veröffentlicht am 04.01.2005

Der Stellvertretende Regierungssprecher Mario Faßbender teilt mit: Die Koalitionsvereinbarung sieht vor, dass die überörtliche Haushaltsprüfung der kreisfreien Städte und Landkreise von der für Inneres zuständigen Behörde ausgeübt werden soll. Die Prüfung obliegt bislang dem Landesrechnungshof. Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung einem Gesetzentwurf zugestimmt, der diese Vorgabe umsetzt. Die überörtliche Prüfung wird danach zukünftig für die kreisfreien Städte und Landkreise allein von dem Ministerium des Innern und für den kreisangehörigen Raum sowie für die Ämter allein von den Landräten wahrgenommen. Hierzu werden Gemeinde- und Landkreisordnung geändert und wird die Landeshaushaltsordnung angepasst. Die Zuständigkeitsverlagerung dient der Verwaltungskonzentration. Auf Anregung des Landesrechnungshofes wurden darüber hinaus Änderungen im Landesrechnungshofgesetz beschlossen. Hierzu zählt u.a. die Auflösung der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter.