Staatskanzlei

8. Deutsch-Polnischer Journalistenpreis ausgelobt

veröffentlicht am 23.11.2004

Ab sofort können sich deutsche und polnische Journalisten von Printmedien, Hörfunk und Fernsehen um den 8. Deutsch-Polnischen Journalistenpreis bewerben. Eingereicht werden können Beiträge, die vom 01. Januar 2004 bis 31. Dezember 2004 veröffentlicht wurden und sich mit den deutsch-polnischen Beziehungen befassen. Der Preis, der 1997 von den Regierungssprechern von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen sowie den Wojewodschaftssprechern von Grünberg (Zielona Góra), Landsberg (Gorzów Wlkp.), Hirschberg (Jelenia Góra) und Stettin (Szczecin) ins Leben gerufen wurde, dient der Festigung und Vertiefung der deutsch-polnischen Beziehungen. Die Veranstalter des Deutsch-Polnischen Journalistenpreises tragen in besonderem Maße Verantwortung, die deutsch-polnischen Beziehungen zu pflegen und zu vertiefen. Hierzu gehören: das Wissen übereinander zu erweitern, Verständnis für die Sorgen des Nachbarn aufzubringen, insbesondere in den ehemaligen Grenzregionen, das Alltagsleben auf beiden Seiten von Oder und Neiße dem Nachbarn näher zubringen, die Erfahrungen der Geschichte aufzuarbeiten und die Integration Polens in die Europäische Union zu fördern. Es werden in den Kategorien Print, Hörfunk und Fernsehen je ein Geldpreis in Höhe von 2500,- Euro vergeben. Die internationale Jury setzt sich aus den Ausrichtern und je einem deutschen und polnischen Journalisten der drei Mediensparten zusammen. Ausschreibung und Preisvergabe werden abwechselnd von Deutschland und Polen organisiert. Der 8. Wettbewerb 2004/05 wird von der Wojewodschaft Lebuser-Land organisiert. Die Bewerbungsunterlagen sind erhältlich bei: Vorstand der Wojewodschaft Lebuser-Land Ul. Podgorna 7; 65-057 Zielona Gorna Frau Barbara Kuraszkiewicz-Machniak Per E-Mail über Biuro prasowe: press@um.lubuski.pl Alle Beiträge sind in vierfacher (!) Ausfertigung bei obengenannter Adresse einzureichen. Einsendeschluss ist der 31. Januar 2005!