Staatskanzlei

Neue Kormoranverordnung zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden

veröffentlicht am 16.11.2004

Zu den Ergebnissen der heutigen Kabinettsitzung teilt der Stellvertretende Regierungssprecher Manfred Füger mit: Potsdam – Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung den Entwurf einer neuen Verordnung zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane gebilligt. Nach Unterschrift durch Fachminister Dietmar Woidke und Brandenburgs Ministerpräsidenten Matthias Platzeck (beide SPD) tritt die neue Kormoranverordnung, mit der wirksamer als bisher den von Kormoranen verursachten fischereiwirtschaftlichen Schäden entgegen gewirkt werden soll, am Tag der Veröffentlichung in Kraft. Im April 2002 trat bereits eine Kormoranverordnung für Brandenburg in Kraft, die insbesondere an Teichwirtschaften die Durchführung von Kormoranabschüssen und anderen Vergrämungsmaßnahmen vereinfachen sollte. Mit Blick auf die hohen Bestandszahlen bei Kormoranen im Lande und die auch weiterhin vorgebrachten fischereiwirtschaftlichen Schäden wurde nun die alte Verordnung bereits vor ihrem Auslaufen zum 1. April 2005 überarbeitet. Dabei war zu beachten, dass Kormorane nach dem Bundesnaturschutzgesetz als „besonders geschützte Art“ eingestuft werden. Auch die europäische Vogelschutzrichtlinie stellt die Art unter Schutz. Die heute beschlossene Verordnung erlaubt den ganzjährigen Abschuss von Kormoranen an sämtlichen fischereilich genutzten Gewässern beziehungsweise an Anlagen zur Fischzucht und –haltung sowie in einem Umkreis von 500 Metern. Während der Brutzeit vom 16. März bis zum 15. August eines jeden Jahres ist allerdings nur der Abschuss nicht brütender Jungvögel erlaubt, die an ihrer hell gefärbten Unterseite zu erkennen sind. Außerdem darf flächendeckend die Neugründung von Brutkolonien verhindert werden. Um dem Schutz des Kormorans auch weiterhin ausreichend Rechnung zu tragen, sind sämtliche Maßnahmen nur außerhalb von Schutzgebieten zulässig. Im Einzelfall kann das Landesumweltamt allerdings auch dort Maßnahmen zur Reduzierung der Kormoranbestände auf Antrag betroffener Fischereibetriebe und nach gründlicher Prüfung zulassen. Trotz dieser Einschränkungen hat Brandenburg damit die am weitesten gehende Kormoranverordnung aller Bundesländer.