Staatskanzlei

Beamtenrecht: Lebenspartnerschaften werden gleichgestellt

Familienzuschlag für Beamte mit mehr als zwei Kindern wird erhöht

veröffentlicht am 30.09.2008

Eingetragene Lebenspartnerschaften werden zukünftig in Brandenburg in den Geltungsbereich der besoldungsrechtlichen Vorschriften einbezogen. So haben künftig Beamte, die in einer solchen Lebenspartnerschaft leben, zum Beispiel ebenfalls Anspruch auf den Familienzuschlag. Das Kabinett hat heute einen entsprechenden Gesetzentwurf mit Neuregelungen im brandenburgischen Besoldungs- und Versorgungsrecht beschlossen. Dies teilte Finanzminister Rainer Speer im Abschluss an eine Kabinettsitzung in Potsdam mit. Außerdem erhalten kinderreiche Beamte und Richter mehr Geld. Der Familienzu-schlag für das dritte und jedes weitere Kind wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 um monatlich 50 Euro erhöht. Erstmalig in den ostdeutschen Ländern ernannte Beamte und Richter ab der Besoldungsstufe A 10 erhalten entsprechend dem derzeitigen Stand der Ost-West-Besoldungsangleichung 92,5 Prozent dieses Betrages. „Die Erhöhung des Familienzuschlags geht zurück auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und der Verwaltungsgerichte. Das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass die Alimentation von Beamten mit mehr als zwei Kindern deutschlandweit zu gering ist. Darauf mussten Bund und Länder reagieren“, sagte Speer. Dem Landeshaushalt entstehen dadurch jährlich Mehrkosten von rund 1,5 Mio. Euro. Im Rahmen der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für die Beamtenbesoldung ab September 2006 auf die Länder übergegangen.