Staatskanzlei

Kabinett billigt Sozialberufsgesetz

Auch Bachelor-Absolventen erhalten die staatliche Anerkennung

veröffentlicht am 02.09.2008

Das Kabinett hat am Dienstag in Potsdam den Entwurf für ein neues Brandenburgisches Sozialberufsgesetz gebilligt. Das von Sozialministerin Dagmar Ziegler vorgelegte Gesetz regelt die staatliche Anerkennung und die Weiterbildung in sozialen Berufen im Land. Ziegler betonte: „Das bisherige Sozialberufsgesetz entspricht in etlichen Punkten nicht mehr den Anforderungen und den Entwicklungen bei sozialen Berufen und muss angepasst werden. Hinzu kommt, dass wir zur Umsetzung der EU-Berufsqualifikationsrichtlinie verpflichtet sind. Beiden Erfordernissen kommen wir mit der Gesetzesvorlage nach.“ Eine zentrale Änderung gegenüber dem bisherigen Gesetz von Mitte der 90er Jahre ist, dass auch Absolventen von Bachelor-Studiengängen die staatliche Anerkennungen in Sozialberufen künftig erhalten. Bisher galt dies nur für Diplomstudiengänge. Die staatliche Anerkennung regelt den Zugang zum Beruf und ist ein „Gütesiegel“. Das Gesetz enthält auch eine Übergangsregelung für Absolventen von Bachelor-Studiengängen, die Ihr Studium bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes beendet haben. Diese Regelung ermöglicht, die staatliche Anerkennung auch rückwirkend zu erteilen. Damit wird vermieden, dass diese Absolventen Nachteile auf dem Arbeitsmarkt hinnehmen müssen. Änderungsbedarf entstand auch dadurch, dass die Ausbildung in sozialen Berufen an den Fachhochschulen und Fachschulen in den vergangenen Jahren auf integrierte Ausbildung umgestellt wurde, bei der die theoretische und die praktische Ausbildung eng miteinander verzahnt werden. Hinzu kommt, dass bestimmte Berufe, wie etwa die Alten- und die Familienpflege, nicht mehr unter das Sozialberufsgesetz fallen und nunmehr aus den Regelungen herausgenommen werden können.