Staatskanzlei

Bürokratieabbau konkret: Mehr Spielraum beim Umbau von Häusern im Landkreis Märkisch-Oderland

veröffentlicht am 25.05.2008

Hauseigentümer im Landkreis Märkisch-Oderland haben künftig mehr Spielraum bei der Umgestaltung ihrer Räume. Im Zuge des Bürokratieabbaus haben die Staatskanzlei und das Infrastrukturministerium eine sogenannte Standarderprobung genehmigt, die der Landkreis beantragt hatte. So entfällt die Vorgabe, dass die Höhe von Aufenthaltsräumen mindestens 2,30 Meter betragen muss. Außerdem müssen Fenster nicht mehr größer als 1/8 der Grundfläche eines Raumes sein. Die entsprechenden Vorschriften der Landesbauordnung sind für einen Zeitraum von drei Jahren außer Kraft gesetzt worden. Von der Erprobung ausgenommen sind lediglich Gebäude, die in einem Gebiet liegen, für das ein Bebauungsplan beschlossen wurde. Grundlage für diesen Modellversuch ist das Standarderprobungsgesetz, welches es Landkreisen und Gemeinden ermöglicht, für einen begrenzten Zeitraum von landesrechtlichen Standards abzuweichen. Auch bislang können Bauherren bereits von den Vorgaben zur Raumhöhe und Belichtung abweichen. Allerdings muss dies kostenpflichtig einzeln beantragt und von der Baubehörde genehmigt werden. Vor diesem Hintergrund verspricht sich Infrastrukturminister Reinhold Dellmann eine deutliche Verringerung des Verwaltungsaufwands sowie der Kosten für den Bauherren: „Wir hoffen, dass durch den Wegfall dieser Detailprüfung Baugenehmigungen im Landkreis Märkisch-Oderland schneller erteilt werden können. Zudem wird dadurch die Nutzung von Wohnraum im Bestand gefördert. Sollte sich der Verzicht auf die Detailprüfung bewähren, werden wir nach Beendigung des Versuchs dem Landtag einen landesweiten Verzicht auf die Anforderungen zur Gestaltung von Wohnräumen vorschlagen.“ Landrat Gernot Schmidt begrüßte die Genehmigung des Antrags: „Von der Aufhebung der Vorgabe profitieren Eigentümer von Altbauten oder ehemaligen Ställen und Scheunen, die zu Wohnraum umgebaut werden sollen. Bei diesen Gebäuden ist es für die Eigentümer oft mit einem hohen Aufwand verbunden, die Vorgaben der Bauordnung zur Raumhöhe und zur Belichtung einzuhalten. Mit dem Modellversuch möchten wir die Hauseigentümer von diesen Vorgaben befreien. Über dies wird sich für uns als Landkreis der Verwaltungsaufwand deutlich verringern, da wir diese Prüfungen nicht mehr vornehmen müssen.“ Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Appel, lobte die Bürgerfreundlichkeit des Modellvorhabens: „Die Initiative des Landkreises Märkisch-Oderland zeigt, dass die Kommunen sehr daran interessiert sind, Abläufe für Bürger und Unternehmen spürbar zu vereinfachen. Deshalb ist es wichtig, dass wir auch weiterhin lebenspraktische Anträge im Rahmen des Brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes erhalten.“