Staatskanzlei

„Energiestrategie 2020“ und „Maßnahmenkatalog zum Klimaschutz“ beschlossen

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt der stellvertretende Regierungssprecher Mario Faßbender mit:

veröffentlicht am 20.05.2008

Das Kabinett hat heute die „Energiestrategie 2020 des Landes Brandenburg“ sowie den „Landespolitischen Maßnahmenkatalog zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ beschlossen. In der von Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns vorgelegten „Energiestrategie 2020“ werden die energiepolitischen und -wirtschaftlichen Leitlinien des Landes Brandenburg für die kommenden Jahre festgeschrieben. Der von Umweltminister Dietmar Woidke vorgelegte „Maßnahmenkatalog zum Klimaschutz“ zeigt Wege und Handlungsfelder zur Umsetzung der klimapolitischen Zielsetzungen innerhalb der „Energiestrategie 2020“ auf. „Zwei wichtige Ziele wollen wir mit der ‚Energiestrategie 2020’ erreichen: Sichere und wirtschaftliche Energieversorgung auf Dauer und Senkung der CO2-Emissionen. Brandenburg braucht Wirtschaftswachstum – und Wirtschaftswachstum braucht Energie. Deshalb wird Brandenburg seinen Anteil an der Braunkohleverstromung am gesamtdeutschen Energiemix beibehalten und die erneuerbaren Energien zu einer tragenden Säule des Mixes ausbauen. Mit dieser aktiven Energieerzeugungspolitik vermeiden wir die Abhängigkeit von fremden Energiemärkten und senken die damit verbundenen Marktrisiken. Außerdem sollen Wirtschaftswachstum und Energieverbrauch durch höhere Energieeffizienz künftig stärker voneinander entkoppelt werden“, erklärte Wirtschaftsminister Junghanns. Die Energiestrategie sieht im Einzelnen u.a. vor: · Senkung des Endenergieverbrauchs bis 2020 um 13 Prozent – durchschnittlich ein Prozent pro Jahr · Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien bis 2020 von derzeit 6,2 % auf 20 % am Primärenergieverbrauch. Dabei sollen vor allem Solarenergie, Biomasse und Windkraft ausgebaut bzw. in ihrer Leistung gesteigert werden. · Senkung der CO2-Emmissionen bis 2020 gegenüber dem Ausgangswert von 1990 um 36,4 Mio. t (= 40 %) und bis 2030 um weitere 31,8 Mio. t (= 35 %) auf dann 22,8 Mio. t. Möglich werden soll dies neben höherer Energieeffizienz vor allem durch den künftigen Einsatz CO2-armer Kraftwerkstechnologie (CCS) bei der Braunkohleverstromung. Weitere Kernelemente der „Energiestrategie 2020“ sind der Ausbau der Netze, sowie die Entwicklung moderner Energietechnologien. Der „Maßnahmekatalog zum Klimaschutz“ beschreibt, wie die klimapolitischen Ziele innerhalb der „Energiestrategie 2020“ in einzelnen Handlungsfeldern erreicht werden können. Das betrifft beispielsweise Maßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz und Energieeinsparung an Gebäuden ebenso wie Maßnahmen im Bereich der Abfall- und Entsorgungswirtschaft oder der Landwirtschaft und des Verbraucherschutzes. Hinzu kommen eine Reihe von „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. „Egal, ob Wasserhaushalt, Wasserwirtschaft, Bodenschutz, Naturschutz oder Wissenschaft, in allen Bereichen werden Anpassungen an die Folgen des Klimawandels erfolgen müssen, da wird kein Bereich ausgespart“, erklärte Woidke. Von zentraler Bedeutung im Adaptionsprozess an den fortschreitenden Klimawandel und seine Folgen ist die Entwicklung des Landschaftswasserhaushaltes. Ihm kommt eine Schlüsselrolle zu im Hinblick auf die Anpassungschancen der Land- und Forstwirtschaft, des Naturschutzes sowie der zukünftigen Wasser- und Trinkwasserversorgung. Energiestrategie 2020“ : „Maßnahmenkatalog zum Klimaschutz“ PDF-Datei