Staatskanzlei

Landesregierung bringt die Dienstrechtsreform voran

veröffentlicht am 22.04.2008

Die Reform des öffentlichen Dienstrechts in Brandenburg macht Fortschritte. Das Kabinett beauftragte heute die fachlich zuständigen Minister, den Entwurf eines neuen Landesbeamtengesetzes und entsprechende Verordnungsentwürfe zum Laufbahn-, zum Arbeitszeit- sowie zum Urlaubsrecht sowie zum Recht der Dienstbefreiung vorzulegen. Das neue Landesbeamtengesetz soll dem Landtag so rechtzeitig zugeleitet werden, dass es zum 1. April 2009 in Kraft treten kann. Ressortübergreifend besetzte Gremien hatten dazu im vergangenen Jahr zu verschiedenen Rechtsgebieten des öffentlichen Dienstrechts wie dem Laufbahn-, Arbeitszeit- oder dem Urlaubsrecht intensive Überlegungen angestellt. Dabei galt es, die Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel die demografische Entwicklung, genauso zu beachten wie den weiteren Abbau von Normen und Standards. An der Projektarbeit waren auch die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und die kommunalen Spitzenverbände mit beratender Stimme beteiligt, um eine frühzeitige Einbindung in die Überlegungen sicherzustellen. In dieser Legislaturperiode sollen vor allem diejenigen Rechtsänderungen veranlasst beziehungsweise vorgenommen werden, die auf Grund des geplanten Beamtenstatusgesetzes des Bundes besonders eilbedürftig sind, um Probleme bei der Rechtsanwendung zu vermeiden. Wesentliche Teile des Gesetzes sollen zum 1. April 2009 in Kraft treten. Die Länder hatten 2006 im Zuge der Föderalismusreform zusätzliche Kompetenzen im Bereich des öffentlichen Dienstrechts erhalten.