Staatskanzlei

Landesregierung ermittelt Bürokratiekostenbelastung im Denkmalschutz

veröffentlicht am 15.01.2008

In einem gemeinsamen Projekt ermitteln Staatskanzlei und Kulturministerium Bürokratiekosten im Denkmalrecht. Dabei sollen die Kosten abgeschätzt und nach Möglichkeit gesenkt werden, die den Denkmaleigentümern durch rechtlich festgelegte Informationspflichten entstehen. Beispiel dafür ist die Erlaubnispflicht, für die Antragsunterlagen und Gutachten beigefügt werden müssen. „Das Projekt soll Optimierungspotenziale aus Sicht der Denkmaleigentümer im Kommunikationsprozess mit der Verwaltung aufzeigen“, erläutert Brandenburgs Kulturministerin Johanna Wanka. „Dabei werden Art und Umfang der Datenanforderungen in den denkmalrechtlichen Verfahren unter die Lupe genommen. Ziel ist es, die Belastung durch Informationspflichten für den Bürger oder die Wirtschaft innerhalb des geltenden Denkmalrechts zu reduzieren.“ „Wir treiben den Bürokratieabbau voran, weil wir eine bürgernahe und effiziente Verwaltung wollen“, erklärt der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Appel. Die Bürokratiekosten werden mithilfe eines aus dem Standardkosten-Modell für Brandenburg fortentwickelten Berechnungsmodells ermittelt. „Diese Methode werden wir auch zukünftig bei Gesetzen und Verordnungen des Landes anwenden, bei denen besonders hohe Informationskosten vermutet werden“, so Appel. „Im Ergebnis der Bürokratiekostenmessung im Denkmalschutz erwarten wir Vorschläge zur Reduzierung der Informationskosten sowie Aussagen zur Optimierung von Verfahrensabläufen. Aufgrund der vielen verschiedenen Denkmäler im Land und der Vielschichtigkeit von Maßnahmen an Denkmalen kommt es darauf an, die sehr unterschiedlich ausgeprägten Anforderungen gegenüber den Denkmaleigentümern genau zu untersuchen“, erklärt Ministerin Wanka. Mit den Ergebnissen der Untersuchung rechnen Staatskanzlei und Kulturministerium im ersten Quartal 2008.