Staatskanzlei

Kabinett beschließt die Beteiligung an Projekten der europäischen Zusammenarbeit

veröffentlicht am 08.01.2008

Das Kabinett hat heute mit seinem Beschluss den Weg für die Beteiligung des Landes an der neuen Interreg-Förderung freigemacht. Damit kann die Hauptstadtregion diese für den Ostseeraum und im zentraleuropäischen Raum bereitgestellten Förderprogramme in Anspruch nehmen. Voraussetzung war, dass die eingerichteten Sekretariate künftig finanziell auch durch Brandenburg unterstützt werden. Infrastrukturminister Reinhold Dellmann: „Die INTERREG Programme sind ein wichtiges Werkzeug für die innovative Zusammenarbeit der Regionen und Kommunen in Europa. Mit dem heutigen Kabinettbeschluss ist der Weg frei, gemeinsame Projekte mit den Nachbarländern im Norden, Süden und Osten zu so wichtigen Themen wie Wirtschafts- und Infrastrukturentwicklung, Energieeffizienz, Wissensgesellschaft und kulturelle Integration zu bearbeiten.“ In dieser neuen EU-Förderperiode 2007 – 2013 können wieder Projekte der europäischen Zusammenarbeit gefördert werden. Die Projektträger sollen und können damit ihren eigenen Beitrag zur europäischen Integration leisten. Auf den vielfältigsten Gebieten der Raumentwicklung, sowohl im Wirtschafts- und Infrastruktur- als auch im Kulturbereich, können Kooperationsprojekte gefördert werden, die oftmals nicht in die „klassischen Fördertöpfe“ passen. Voraussetzung ist, dass mit neuen Ideen und Methoden Investitionen vorbereitet werden, die Europa und seine Nachbarn gemeinsam stark werden lassen. In beiden Förderräumen zusammen stehen 460 Millionen Euro für 20 Staaten zur Verfügung. Mit 25 Prozent Eigenanteil könnten somit rund 30 Millionen Euro von Antragstellern in Berlin und Brandenburg abgerufen werden. Der Wettbewerb entscheidet, wer die innovativsten Projekte zu Themen wie z.B. Energieeffizienz, Technologietransfer, kulturelles Erbe, Wissensproduktion und -transfer, Infrastrukturoptimierung, Wirtschaftsnetzwerken oder (bzw. mit) Regional- und Stadtentwicklung zu bieten hat. Berlin und Brandenburg werden sich durch eine Bund-Länder-Vereinbarung finanziell an der Koordinierung dieser Förderprogramme beteiligen. Mit dem Kabinettbeschluss und dem zeitgleichen Senatsbeschluss in Berlin wird die Voraussetzung geschaffen, dass beispielsweise Kommunen, Stadtbezirke, Hochschulen, gemeinnützige Vereine, auch die Landesverwaltungen selbst antragsberechtigt werden.