Staatskanzlei

Kabinett billigt Wahlkreisbericht – Keine veränderte Wahlkreiseinteilung nötig

veröffentlicht am 18.12.2007

Zur Landtagswahl 2009 sind keine Änderungen der Wahlkreiseinteilung erforderlich. Zu diesem Ergebnis kommt der von Innenminister Jörg Schönbohm vorgelegte Wahlkreisbericht, den das Kabinett auf seiner Sitzung am Dienstag in Potsdam billigte. Der Bericht wird nun dem Landtag zugeleitet. Dem Bericht zufolge liegen die Bevölkerungszahlen der 44 Wahlkreise gegenwärtig innerhalb der Toleranzgrenzen. Laut Bevölkerungsprognose ist ein Überschreiten der Toleranzgrenzen auch zur Landtagswahl 2009 nicht zu erwarten. Der Landesgesetzgeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Bevölkerungszahlen der Wahlkreise annähernd gleich groß sind. Nach dem Landeswahlgesetz soll die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl aller Wahlkreise nicht mehr als 25 Prozent nach oben und unten abweichen. Beträgt die Abweichung mehr als ein 33,3 Prozent nach oben oder unten muss eine Neuabgrenzung erfolgen.