Staatskanzlei

Platzeck: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz – Einladung an Bundeskanzlerin

veröffentlicht am 17.12.2007

Zwei Tage vor dem Kinderschutzgipfel bei Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck dafür eingesetzt, die Rechte der Kinder im Grundgesetz zu verankern. Zugleich warb er dafür, überall in Deutschland Netzwerke für Kinderschutz zu schaffen, wie sie exemplarisch im südbrandenburgischen Lauchhammer bereits gut funktionieren. Platzeck erklärte am Montag in Potsdam: „Die schrecklichen Meldungen über Fälle von Kindestötungen und -vernachlässigung aus den vergangenen Wochen machen eines deutlich: In Deutschland besteht weiterer Handlungsbedarf. Die Politik muss dabei das Ihre tun. Die Rechte von Kindern gehören ins Grundgesetz. Ein solcher Akt unterstützt die allseits richtigerweise geforderte `Kultur des Hinguckens“. Auf dieser klaren verfassungsrechtlichen Grundlage lassen sich dann leichter gesetzliche Vorgaben zum Schutz der Kinder beschließen. Für ein gesellschaftliches Klima, das solche Tragödien weitgehend ausschließt, sind alle, jede Bürgerin, jeder Bürger in Deutschland gefordert. Die Fürsorge für Kinder darf nicht erst dann einsetzen, wenn es zu spät ist. Verbünde von Verantwortlichen und Ehrenamtlern wie das erfolgreiche „Netzwerk Gesunde Kinder“ in Lauchhammer zeigen den Weg auf. Ich lade die Bundeskanzlerin ein, sich vor Ort in der brandenburgischen Lausitz ein Bild von der Arbeit des Netzwerkes zu machen.“