Staatskanzlei

Kabinett knüpft Unterstützung für BUGA-Bewerbung an Bedingungen

veröffentlicht am 06.11.2007

Das Kabinett hat heute beschlossen, unter bestimmten Bedingungen die Bundesgartenschaubewerbung der Havellandregion zu unterstützen. Hierzu erklärt der stellvertretende Regierungssprecher Mario Faßbender: „Die Landesregierung begrüßt das Engagement der Bewerberkommunen und der Region für die BUGA 2015 und wird die Ausrichtung im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Fördermittel und Förderprogramme unterstützen. Wir erwarten von den Antrag stellenden Städten und Gemeinden bis zum 30.04.2008 die Vorlage eines mit der Landesregierung abgestimmten detaillierten Maßnahmen- und Finanzierungskonzeptes.“ Die Landesregierung stellt fest, dass 1) die Angaben der Bewerberkommunen in Teilen noch unvollständig sind. Das bezieht sich etwa auf die Gestaltung und Finanzierung der touristischen Wege und Ausschilderungen oder auf die Einbeziehung der davon berührten weiteren Gemeinden. 2) nicht für alle Projekte der Bewerberkommunen Förderprogramme beziehungsweise Fördermittel zur Verfügung stehen. So gibt es nur eine eingeschränkte Förderung aus dem EFRE-Programm. Eine Rolle spielen dabei zurückgehende Mittel der Stadterneuerung, die notwendigen Prioritätensetzungen im Bereich Stadtumbau und Stadterneuerung sowie notwendige Prioritätensetzungen im Bereich der Wirtschafts- und Tourismusförderung. Es ist zwingend, dass die Antrag stellenden Kommunen im Rahmen der Erarbeitung der Haushaltspläne für das Haushaltsjahr 2008 inklusive der dazugehörigen mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanungen die Plausibilität der Gesamtfinanzierung der Vorbereitung und Durchführung der BUGA gegenüber der Landesregierung nachweisen. Dazu gehören auch die Stellungnahmen und Genehmigungen der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörden. Die Landesregierung erwartet bis zum 30.04.2008 einen überarbeiteten Entwurf des Durchführungshaushaltes. Dieser ist durch ein unabhängiges, mit der Landesregierung abzustimmendes Gutachterbüro unter Einbeziehung der Erfahrungen der in den vergangenen Jahren durchgeführten Bundesgartenschauen zu prüfen. Im Rahmen des detaillierten Maßnahmen- und Finanzierungskonzeptes für die Durchführung der BUGA 2015 sind:
  • die konkrete Untersetzung der Projekte und Teilprojekte vorzunehmen,
  • eine detaillierte Einordnung in Förderprogramme darzustellen,
  • nicht mit Fördermitteln zu untersetzende Projekte und Teilprojekte in ihrer dann ausschließlich kommunalen Finanzierung darzustellen und
  • eine gegebenenfalls notwendige Präzisierung des BUGA-Konzeptes vorzunehmen.
Die Landesregierung erwartet von den Antrag stellenden Kommunen, dass die bisher nicht ausreichend erfolgte Prioritätensetzung bei der Inangriffnahme und Realisierung weiterer kommunaler Investitionsprojekte erfolgt und diese umfassend dargestellt wird. Die Landesregierung hat beschlossen, die Leitung einer neu zu gründenden Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) der Landesregierung zur Begleitung der BUGA dem für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung zuständigen Ministerium zu übertragen. Alle Ressorts sollen Mitglieder in die IMAG entsenden. Das federführende Wirtschaftsministerium wird der Landesregierung über den Fortgang der Gespräche berichten. Die Landesregierung behält sich vor, nach Prüfung aller von den Bewerberkommunen vorgelegten Unterlagen erneut über die Unterstützung der BUGA zu befinden.