Staatskanzlei

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zum Jugendstrafvollzugsgesetz

Zu den Ergebnissen der Kabinettsitzung teilt Regierungssprecher Thomas Braune mit:

veröffentlicht am 15.08.2007

Das brandenburgische Kabinett hat heute den Entwurf eines Jugendstrafvollzugsgesetzes beschlossen. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber mit Urteil vom 31. Mai 2006 aufgefordert, für den Jugendstrafvollzug eine gesetzliche Grundlage zu schaffen und ihm hierfür eine Frist bis zum 31. Dezember 2007 gesetzt. „Unser Regierungsentwurf trägt den Anforderungen an einen modernen, rechtsstaatlichen Jugendstrafvollzug Rechnung und belässt der Praxis gleichwohl Spielräume zur konkreten Umsetzung“, sagte Justizministerin Beate Blechinger. Die modernen Jugendstrafvollzugsanstalten des Landes Brandenburg entsprächen diesen Anforderungen bereits in hohem Maße, so dass wesentliche Veränderungen in der vollzuglichen Praxis als Folge des Gesetzes nicht zu erwarten seien. „So ist die im Gesetzentwurf vorgesehene Einrichtung einer Sozialtherapeutischen Abteilung in der JVA Wriezen bereits realisiert“, sagte Frau Blechinger. Die Ausgestaltung des Jugendstrafvollzugs in freien Formen ist im Gesetzentwurf nun erstmals als Vollzugslockerung vorgesehen. Danach können geeignete Gefangene in besonderen Erziehungseinrichtungen oder in Übergangseinrichtungen freier Träger untergebracht werden. Diese Möglichkeit existiert in Brandenburg bereits seit Dezember 2006 im Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk Lazarus in Liepe. Das besondere Augenmerk gilt in Brandenburg seit jeher einer sinnvollen Freizeitgestaltung. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Gefangenen zur Teilnahme und Mitwirkung an Freizeitangeboten verpflichtet sind. Der großen Bedeutung des Sports wird durch eine eigene Bestimmung Rechnung getragen. Diese Regelung wird in Brandenburg einen höheren Personalbedarf im Sport- und Freizeitbereich nach sich ziehen. Die erzieherische Ausgestaltung des Vollzuges ist das wesentliche Element des Gesetzes. Die jungen Gefangenen sollen in der Entwicklung und Bereitschaft zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Lebensführung unterstützt werden. Sie haben aktiv an der Erfüllung ihrer Pflichten mitzuwirken und Verantwortung, insbesondere auch für die begangenen Taten zu übernehmen. Schulische und berufliche Aus- und Weiterbildung haben Vorrang gegenüber der Arbeit. Die Verbände hatten im Rahmen des Anhörungsverfahrens positiv hervorgehoben, dass Brandenburg den Jugendstrafvollzug in einem eigenständigen Gesetz regelt und es sich um einen gemeinsamen Entwurf mit acht weiteren Ländern handelt. „Der Jugendstrafvollzug im Land Brandenburg ist auf einem guten Stand“, sagte Frau Blechinger. Viele der nunmehr im Gesetzentwurf festgeschriebenen Vorgaben seien bereits erfüllt. Gleichwohl werden Mehrkosten im Bereich des Jugendvollzuges unumgänglich sein, um den verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen modernen Jugendstrafvollzug zu genügen. “Mit diesem an den Vorgaben und den Werten der Verfassung ausgerichteten Gesetzentwurf ist Brandenburg im Wettbewerb um den besten Jugendstrafvollzug gut aufgestellt“, betonte die Ministerin.