Staatskanzlei

Vier Kommunen ab kommendem Schuljahr Mitglied von Schulkonferenzen - Anträge nach dem Standarderprobungsgesetz genehmigt

veröffentlicht am 29.07.2007

Die Stadt Prenzlau, die Gemeinden Lehnin und Letschin sowie das Amt Ziesar werden ab kommendem Schuljahr für zwei Jahre stimmberechtigte Mitglieder der Schulkonferenz sein. Das teilten heute das Bildungsministerium und die Staatskanzlei in Potsdam mit. Damit soll erprobt werden, ob sich ein größerer Einfluss des Schulträgers positiv auf die Arbeit der Schulen auswirkt. Grundlage für dieses Pilotprojekt ist das brandenburgische Standarderprobungsgesetz, mit dem Kommunen für einen befristeten Zeitraum Abweichungen von landesrechtlichen Standards beantragen können, um neue Maßnahmen zum Bürokratieabbau zu erproben. Bewährt sich eine Maßnahme, kann sie dauerhaft in Landesrecht umgesetzt werden. Bildungsminister Holger Rupprecht begrüßte die Entscheidung, den Kommunen einen Platz als stimmberechtigte Mitglieder in der Schulkonferenz einzuräumen. „In der Schulkonferenz werden Entscheidungen getroffen, die natürlich auch über die Schule hinaus wirken, weil diese für die Kommunen oft ein wichtiger Strandortfaktor ist. Ich finde es gut, dass Schulträger nun versuchsweise die Möglichkeit erhalten, sich in die Schulkonferenzen einzubringen und Entscheidungen mit zu gestalten, etwa bei der pädagogischen Ausrichtung, und dafür dann auch die Verantwortung mit übernehmen. Gute Schule funktioniert nur, wenn alle Beteiligten vor Ort sich dafür gemeinsam einsetzen.“ Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Appel,, zeigte sich sehr zufrieden mit der Genehmigung der Anträge: „Die Landesregierung setzt ihren Kurs konsequent um, die Rolle und die Eigenverantwortung der Kommunen zu stärken.“