Staatskanzlei

Weniger Verwaltungsaufwand bei Zuwendungsverfahren

veröffentlicht am 21.07.2007

Im Rahmen des brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes hat das Finanzministerium dem Landkreis Spree-Neiße eine Vereinfachung im Zuwendungsverfahren genehmigt. Die sachgerechte Verwendung von Fördermitteln des Landes, die nicht durch Bund oder Europäische Union kofinanziert werden, muss der Landkreis jetzt lediglich durch einen Sachbericht und eine einfache Verwendungsbestätigung nachweisen. Der bisher erforderliche zahlenmäßige Nachweis, in dem alle Einnahmen und Ausgaben für das Förderprojekt umfangreich dargestellt werden müssen, entfällt. „Damit wird der Verwaltungsaufwand deutlich reduziert und die Eigenverantwortung der Kommunen gestärkt“, betonten der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Appel, und Finanzstaatssekretär Rudolf Zeeb heute in Potsdam. Das brandenburgische Standarderprobungsgesetz ermöglicht es Kommunen, für einen befristeten Zeitraum Abweichungen von landesrechtlichen Standards zu beantragen, um neue Maßnahmen zum Bürokratieabbau zu erproben. „Die Erprobung der vereinfachten Verwendungsbestätigung läuft bis zum 31. Dezember 2008. Dann wird das Land gemeinsam mit dem Landkreis Spree-Neiße die Erfahrungen auswerten“, erklärte Zeeb. Hat sich die Neuerung bewährt, könne das Zuwendungsverfahren für alle Gemeinden vereinfacht werden. Appel verwies auf die Bedeutung für den Bürokratieabbau, die von der testweisen Abweichung vom Landesrecht ausgeht. „Um feststellen zu können, ob eine Regelung im ganzen Land umgesetzt werden kann, benötigen wir die Erfahrungen, welche die Kommunen während der Erprobung sammeln. Selbstverständlich wird die Landesregierung Vorschläge, die sich als sinnvoll herausgestellt haben, landesweit umsetzen.“