Staatskanzlei

Kabinett verabschiedet Nichtrauchendenschutzgesetz –
Rauchverbot in allen öffentlich zugänglichen Räumen

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt der stellvertretende Regierungssprecher Mario Faßbender mit:

veröffentlicht am 17.07.2007

Das Kabinett hat am Dienstag einen weitreichenden Nichtrauchendenschutz für Brandenburg auf den Weg gebracht. Das von Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler eingebrachte Nichtrauchendenschutzgesetz sieht ein komplettes Rauchverbot in allen öffentlich zugänglichen Bereichen von Gebäuden sowie in der Gastronomie vor. Ziegler sprach von einem „Meilenstein“. „Dies ist ein guter Tag für alle Nichtrauchenden. Mit dem heute vom Kabinett verabschiedeten Gesetz werden ihre Rechte deutlich gestärkt und ausgebaut.“ Das Gesetz sieht ein umfassendes Rauchverbot in öffentlich zugänglichen Bereichen von Gebäuden und in Gaststätten vor, also etwa in Behörden und Gerichten, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen wie zum Beispiel Schulen, Hochschulen und Kindertagesstätten sowie Sporteinrichtungen, Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen sowie Alten- und Pflegeheimen, Theatern, Kinos und Museen, Hotels und Diskotheken. Ausnahmen sollen in Gaststätten in komplett abgetrennten und deklarierten Nebenräumen möglich sein. Weitere Ausnahmen betreffen Gebäude oder Bereiche, die von den Betroffenen nicht verlassen werden können oder dürfen, also etwa Justizvollzugsanstalten oder Wohnbereiche in Heimen. Das Gesetz wird nun dem Landtag zugeleitet und wird voraussichtlich im Herbst verabschiedet. Es soll – wie in den allermeisten anderen Bundesländern auch – zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Ziegler betonte jedoch, dass es bei der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten eine Übergangsfrist von einem halben Jahr geben wird. Verstöße gegen das neue Gesetz sollen erst ab 1. Juli 2008 geahndet werden. „Wir wollen insbesondere den Raucherinnen und Rauchern Zeit geben, sich an die neuen Regelungen zu gewöhnen. Allerdings dringen wir vom ersten Tag an auf die strikte Einhaltung des Gesetzes.“ Jedes Jahr sterben in Brandenburg 3.500 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums. Landesweit rauchen 24 Prozent der Frauen und 37 Prozent der Männer. Ziegler betonte, gleichwohl gehe es bei dem Gesetz nicht um eine „Bestrafung“ der Rauchenden, sondern um einen wirksamen Schutz der Nichtrauchenden, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, vor den Gefahren des Passivrauchens. Weitere Informationen und der Gesetzestext unter www.masgf.brandenburg.de