Staatskanzlei

Mehr Spielraum für Kommunen – Brandenburg ermöglicht Zuständigkeitsverlagerungen bei der Erprobung kommunaler Regelungen

veröffentlicht am 04.07.2007

Das Land Brandenburg ermöglicht seinen Kommunen künftig mehr Spielräume bei der Erprobung von Möglichkeiten beim Bürokratieabbau. Mit der am Mittwoch vom Landtag verabschiedeten Novelle des Erprobungsgesetzes wird dessen Anwendungsbereich noch erweitert. Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Appel, erläuterte in der Landtagssitzung das Ziel: „Zukünftig wird es möglich sein, in bestimmten Bereichen die Zuständigkeiten beispielsweise vom Landkreis auf die Kommunen zu übertragen“. Konkret haben beispielsweise die Gemeinde Kloster Lehnin und das Amt Schlieben beantragt, probeweise selbst Verkehrsschilder aufstellen zu dürfen, während dies sonst den Landkreisen vorbehalten ist. „Wir möchten ausprobieren, ob möglichst ortsnahe Zuständigkeiten größere Bürgernähe und flexibleres Verwaltungshandeln bringen. Vor Ort kann oft besser beurteilt werden, wie der Verkehrsfluss effizient gestaltet werden kann und wo sich gefährliche Stellen befinden, bei denen beispielsweise Tempo 30 erforderlich ist.“ Weiterhin wird mit der Gesetzesnovelle den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, einheitliche Regelungen zum Baumschutz für das gesamte Gemeindegebiet zu treffen. Dies hat für den Bürger auch den Vorteil, dass er sich in dieser Sache nur noch an einen Ansprechpartner wenden muss. Appel: „Es gibt kreative Ideen im Land, wie man Dinge besser oder einfacher regeln kann. Wir wollen diesen Ideen eine Chance geben. Motto: Mut zum Experiment.“ Auf der Grundlage des im Sommer 2006 verabschiedeten Erprobungsgesetzes wurden von den 96 Anträgen bereits 32 Anträge umgesetzt. Sei es, dass sie der Anstoß waren, den Vorschlag sogleich zu verwirklichen oder dass Einzelgenehmigungen für Modellversuche erteilt wurden.