Staatskanzlei

Kabinett bringt Nachtragshaushalt für 2018 auf den Weg

veröffentlicht am 19.12.2017

Die Landesregierung stellt die Weichen für zusätzliche Investitionen in die Zukunft des Landes. Das Kabinett beschloss dazu heute den Gesetzentwurf für den Nachtragshaushalt 2018, den Finanzminister Christian Görke eingebracht hatte. Damit werden zentrale Aussagen aus der jüngsten Regierungserklärung von Ministerpräsident Dietmar Woidke vor dem Landtag umgesetzt. Konkret geht es um zusätzliche Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, die Finanzierung eines beitragsfreien letzten Kita-Jahres, um die digitale Zukunft des Landes sowie die Aufstockung des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP). Der Nachtragshaushalt im Umfang von 482 Millionen Euro wird ermöglicht vor allem durch Steuermehreinnahmen und zum Teil durch freiwerdende Mittel aus der abgesagten Verwaltungsstrukturreform.

Ministerpräsident Dietmar Woidke betonte vor der Presse: „Dieser Nachtragshaushalt ist eine Investition in die Zukunft des Landes. Brandenburg kann und muss jetzt die richtigen Impulse zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse setzen. In den Kreisen, den Städten und Dörfern - und zwar im ganzen Land. Darum investieren wir mit dem Nachtragshaushalt unter anderem in die Straßen, in den öffentlichen Personennahverkehr, in die Schulen, die Kitas, in den Sport und in die Kultur. Wir stärken unsere Krankenhäuser und unsere Feuerwehren. Wir investieren in ein Gemeinwesen, das funktioniert, das auf der Höhe  der Zeit ist. Wir steigern die Attraktivität des öffentlichen Dienstes und wir legen die Fundamente für ein Jahrzehnt der Investitionen."

Finanzminister Christian Görke erläuterte, dass sich der Nachtragshaushalt auf Projekte konzentriere, die sehr schnell umsetzbar seien: „Der Nachtragshaushalt soll Mittel für solche Vorhaben bereitstellen, die ganz konkret die Lebenssituation vor Ort verbessern helfen. Das reicht von Einnahmeverbesserungen der Kommunen über Investitionen in Krankenhäuser, zusätzliche Mittel für den Breitbandausbau, die Einrichtung von kostenlosen WLAN-Punkten bis hin zum elternbeitragsfreien Kita-Jahr. Mir ist wichtig, dass wir mit diesen Zukunftsinvestitionen nicht erst bis zur Aufstellung des Haushaltes für die Jahre 2019/20 warten, sondern dafür schon heute den Weg frei machen."

Im Einzelnen wurde unter anderem beschlossen:

  • Landesstraßen
    Die Erhöhung um 20 Millionen Euro im Nachtragshaushalt 2018 (15 Millionen Euro für Planung und den Bau von Landesstraßen und 5 Millionen Euro Planungsmittel für Bundesfernstraßen) dient der Umsetzung von zusätzlichen Investitionen insbesondere im Grundnetz, zusätzlichen Investitionsmaßnahmen im Grünen Netz bei Landesstraßen.
  • Verkehr
    Das PlusBus Angebot wird als bedeutsames Verkehrsangebot im Nachtragshaushalt 2018 mit 1,2 Millionen Euro berücksichtigt. Zudem sollen den Aufgabenträgern des kommunalen ÖPNV für die Jahre 2017 bis 2020 insgesamt 48 Millionen Euro zur Herstellung der Barrierefreiheit zur Verfügung gestellt werden. Auch für den Schienenpersonennahverkehr wurde im Nachtragshaushalt 2018 ein neuer Titel mit einer Veranschlagung von 10 Millionen Euro eingerichtet.
  • Förderung von Investitionen in Krankenhäusern

Die Krankenhausfinanzierung erfolgt seit 2013 durch eine Investitionspauschale. Die Aufstockung der im Haushalt 2018 bereits vorgesehenen Pauschale von 80 Millionen Euro um 20 Millionen Euro im Rahmen des Nachtragshaushaltes dient der Umsetzung weiterer Modernisierungen. Damit erhöhen sich die Mittel, die das Land in der Legislaturperiode in Krankenhäuser investiert auf 435 Millionen Euro.

  • Investitionen in studentisches Wohnen

Die Sanierung eines Studentenwohnheims in Frankfurt (O.) wird im Umfang von 2 Millionen Euro im Jahr 2018 (und weiterer 2,4 Millionen Euro 2019) finanziell unterstützt. Der Neubau eines Studentenwohnheims in Wildau schlägt sich 2018 mit 0,8 Millionen Euro nieder - weitere 8,7 Millionen Euro werden für diesen Zweck in den Folgejahren benötigt und durch eine Verpflichtungsermächtigung abgesichert.

  • Kommunales Investitionsprogramm (KIP)

Das insgesamt 130 Millionen Euro in vier Förderbereichen umfassende Kommunale Investitionsprogramm des Landes Brandenburg (KIP) wird in den Bereichen Feuerwehr um 20 Millionen Euro und im Bereich Sport und Freizeit um insgesamt 8 Millionen Euro aufgestockt.

  • Elternbeitragsfreiheit in der Kita

Der Einstieg in die Elternbeitragsfreiheit von Kitagebühren wurde mit dem Haushalt 2017/2018 aufgenommen. Zur Umsetzung des Beschlusses, das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung beitragsfrei zu stellen, sind für das Jahr 2018 anteilig zusätzlich 10,2 Millionen Euro erforderlich und nun im Haushalt enthalten.

  • Kommunaler Finanzausgleich

Mit der Übernahme des Ergebnisses der November-Steuerschätzung 2017 steigen die Zuweisungen an die Kommunen um 105,4 Millionen Euro.

  • Ausgaben im Bereich Digitales Brandenburg

Veranschlagt werden Ausgaben zur Koordinierung der Vorhaben zur Digitalisierung innerhalb der Landesregierung wie auch des gesellschaftlichen Lebens. Dazu gehört die Schaffung einer DigitalAgentur (3 Millionen Euro). Das Land unterstützt weiterhin die Breitbandförderung des Bundes durch entsprechende Landeskofinanzierung. Hinzu kommen Mittel für den Ausbau kostenloser mobiler Netzverbindungen (WLAN). Für beide Vorhaben werden mit dem Nachtragshaushalt insgesamt 3,2 Millionen Euro im Jahr 2018 zur Verfügung gestellt sowie über die Veranschlagung zusätzlicher Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 27,7 Millionen Euro für die Jahre 2019 und 2020 weitere Maßnahmen abgesichert.

  • Hilfen witterungsbedingter Schäden / Landwirtschaft

Widrige Witterungsverhältnisse in diesem Jahr haben in mehreren Regionen des Landes zu finanziellen Verlusten in vielen landwirtschaftlichen Unternehmen geführt. Der Nachtragshaushalt stellt Mittel bereit, um bis zu 80 Prozent der förderfähigen Einkommensminderung auszugleichen. Dafür werden insgesamt 22 Millionen Euro im Jahr 2018 zur Verfügung gestellt. Auch zur Beseitigung von Schäden nach dem Sturmtief Xavier an Gewässern, Deichen, wasserwirtschaftlichen Anlagen und schiffbaren Landesgewässern sieht der Nachtragshaushalt 2,3 Millionen Euro vor.

  • Fairer Lastenausgleich / Mittel für Flüchtlingsunterkünfte in Kommunen

Die Mehrzahl der Landkreise und kreisfreien Städte sehen sich immer noch damit konfrontiert, dass ein Teil der 2015 und 2016 geschaffenen Unterkünfte infolge der seit Jahresbeginn 2016 rückläufigen Flüchtlingszugänge leer stehen. Mit der Fortführung der für 2017 aufgelegten Richtlinie „Fairer Lastenausgleich" im Jahr 2018 mit ebenfalls 11,6 Millionen Euro soll hier eine finanzielle Unterstützung erfolgen.

  • Verbraucherschutz
    Für Entschädigungsleistungen nach dem Tierseuchengesetz, die Schaffung eines Beratungszentrums der Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. sowie die Beschaffung von 5 Containern für Wildsammelstellen als dringende Tierseuchenvorsorgemaßnahme werden insgesamt 1,2 Millionen Euro im Nachtragshaushalt 2018 veranschlagt.
  • Zukunftsfähiger öffentlicher Dienst

Der Nachtrag zeichnet zudem die tarifrechtlichen und besoldungs- und versorgungsrechtlichen Änderungen, einschließlich des Attraktivitätszuschlages, aus dem Jahr 2017 nach. Insgesamt müssen die Personalverstärkungsmittel um 92 Millionen Euro aufgestockt werden.

  • Humanitäre Hilfe für Yezidinnen und Yeziden

Für Maßnahmen zur humanitären Hilfe für besonders schutzbedürftige Yezidinnen und Yeziden des lrak werden Mittel für die Umsetzung des Aufnahmeprogramms in Höhe von 1 Millionen Euro bereitgestellt.

  • Hilfe für ehrenamtliche Feuerwehrleute

Mit der Einrichtung eines Hilfsfonds für ehrenamtliche Feuerwehrleute werden die Hinterbliebenenversorgung und der Unfallversicherungsschutz von freiwilligen und hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen sowie von Angehörigen der Katastrophenschutzorganisationen im Land Brandenburg angeglichen. Dazu werden 50.000 Euro zur Verfügung gestellt. Mit 0,32 Millionen Euro unterstützt das Land außerdem die Gemeinde Kloster Lehnin bei der Ersatzbeschaffung eines Löschfahrzeuges, das infolge eines tragischen Unfalls einen Totalschaden hatte.

 

Die Landesregierung hatte am 29. Juli 2016 dem Landtag den Entwurf des Doppelhaushaltes des Landes Brandenburg für die Jahre 2017/18 übermittelt. Nach den parlamentarischen Beratungen beschloss der Landtag Brandenburg in seiner Sitzung am 16. Dezember 2016 den Doppelhaushalt 2017/18 in Höhe von knapp 11,4 Milliarden Euro im Jahr 2018. Der heute beschlossene Nachtragshaushalt ergänzt diese Planungen. Er wird nun zur Beratung an den Landtag übergeben.

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 171.6 KB)