Staatskanzlei

DDR-Heimkinder – EU-Bürgerbeteiligung

veröffentlicht am 03.11.2017

Der Bundesrat macht sich in einem Gesetzentwurf dafür stark, dass ehemalige DDR-Heimkinder ihre Rechte länger und einfacher durchsetzen können.

Wie der Bevollmächtigte des Landes beim Bund, Martin Gorholt, in seiner aktuellen Videobotschaft mitteilte, hat Brandenburg diese Initiative unterstützt. Demnach soll eine Rehabilitierung von Betroffenen auch dann möglich sein, wenn die Kinder nur deshalb in ein Heim mussten, weil die Eltern oder ein Elternteil aus politischen Gründen selbst im Gefängnis saßen und deshalb ihre elterlichen Pflichten nicht wahrnehmen konnten. Der neue Bundestag soll eine entsprechende Klarstellung aussprechen. Die Korrekturen wurden notwendig, weil der Bundesgerichtshof die Geltendmachung dieser Ansprüche erschwert hatte. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass Anträge auf Wiedergutmachung 10 Jahre länger, also bis 2029 gestellt werden können.

Zudem hat sich der Bundesrat für die geplante Vereinfachungen bei der Bürgerbeteiligung innerhalb der EU positioniert. Eine EU-Verordnung regelt das seit 2012 geltende Recht für Bürger unterschiedlicher EU-Staaten, gemeinsam die Europäische Kommission aufzufordern, sich mit einem Thema zu befassen oder eine Gesetzesinitiative zu ergreifen. Voraussetzung ist, dass 1 Million EU-Bürger ein solches Vorhaben unterstützen. Das ist zum Beispiel bei der Forderung, dass Wasser ein öffentliches Gut der Daseinsvorsorge ist und keine Handelsware, erfolgreich gelungen. Die Kommission nimmt sich seitdem dieses Themas verstärkt an.

Wie Brandenburg zu den übrigen Tagesordnungspunkten abgestimmt hat, können Sie auf der Seite www.landesvertretung-brandenburg.de nachlesen.

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 112.2 KB)