Staatskanzlei

Woidke begrüßt Entscheidung zur Tarifeinheit

veröffentlicht am 11.07.2017

Ministerpräsident Dietmar Woidke hat die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Tarifeinheit begrüßt, „da es Klarheit schafft". Demnach sind die Regelungen des Tarifeinheitsgesetzes von 2015 weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar. Mit der Entscheidung bestätigte das Gericht grundsätzlich, dass in Betrieben mit konkurrierenden Gewerkschaften nur der Tarifvertrag gilt, der mit der mitgliederstärksten Gewerkschaft ausgehandelt wurde.

Woidke: „Mit seiner Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Tarifautonomie gestärkt. Das ist im Interesse der überwiegenden Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber. Das Prinzip ´ein Betrieb, eine Gewerkschaft´  hat sich in der Vergangenheit bewährt und gilt auch in Zukunft."

Der Gesetzgeber muss aber bis Ende 2018 den Schutz kleiner Spartengewerkschaften in dem Gesetz nachbessern, damit die Interessen kleinerer Berufsgruppen wie Piloten oder Krankenhausärzte „nicht einseitig vernachlässigt" werden, so das Gericht.

 

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