Staatskanzlei

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Landesverfassung wird 25

veröffentlicht am 14.06.2017

Die brandenburgische Landesverfassung hat sich nach Überzeugung der Verfassungsorgane in den vergangenen 25 Jahren als ein festes Fundament für den Zusammenhalt und die Entwicklung des Landes bewährt. Das machten Landtagspräsidentin Britta Stark, Ministerpräsident Dietmar Woidke und Verfassungsgerichtspräsident Jes Möller heute bei einem Festakt zum Jubiläum in Potsdam deutlich. Auf den Tag genau vor 25 Jahren hatten die Brandenburgerinnen und Brandenburger die Verfassung bei einem Volksentscheid angenommen und sich damit als erstes ostdeutsches Bundesland ein Grundgesetz auf Landesebene gegeben.
 
Zu dem Festakt im Potsdamer Nikolaisaal waren ehemalige und aktive Landtags- und Bundestagsabgeordnete, frühere und heutige Regierungsmitglieder, Träger des Landesverdienstordens und der Medaille des Landtags zur Anerkennung von Verdiensten für das Gemeinwesen, ehrenamtlich Engagierte sowie Landräte und Oberbürgermeister erschienen. Zu den Gästen zählten auch der frühere Ministerpräsident Manfred Stolpe und der einstige Verfassungsgerichtspräsident Rüdiger Postier.
 
Landtagspräsidentin Britta Stark hob hervor: "Unsere Verfassung lebt von der Vergegenwärtigung ihrer Grundwerte – nicht nur durch die Mandatsträgerinnen und -träger – sondern durch die Bürgerinnen und Bürger, die sich einmischen, ihre Städte und Dörfer mitgestalten und in politischen  Auseinandersetzungen die Ordnungsprinzipien der Verfassung anerkennen und mit Leben erfüllen: Sich vertieft von der Verfassung leiten lassen, ist eine notwendige Voraussetzung für gute Politik in einer modernen weltoffenen Gesellschaft.“
 
Ministerpräsident Dietmar Woidke hat seinen Amtseid nach eigenen Worten „mit großem Stolz und gutem Gewissen auf die Brandenburger Verfassung“ geschworen: „Sie trägt wie keine andere Landesverfassung die Handschrift des Runden Tisches der friedlichen Revolution in der DDR. Die Debatte um die Verfassung ist im Grunde eine Wertediskussion gewesen. Die Mütter und Väter der Verfassung haben mit großer Weitsicht eine moderne, identitätsstiftende und bewusstseinsprägende Grundordnung geschaffen.“
 
Verfassungsgerichtspräsident Jes Möller unterstrich: "Unser Land hat eine gelungene Verfassung, welche seit 25 Jahren die Grundrechte der Brandenburger wirksam sichert und die politische Macht fein austariert. Rechtsstaat, Demokratie und Freiheit werden von ihr wirksam garantiert, Bürgerbeteiligung wird hoch geschätzt. Für die Zukunft ist es wichtig, dass Parlament und Landesregierung dem unbedingten Willen der Verfassung, dass jeder Anspruch auf ein zügiges Verfahren vor Gericht hat, durch eine entsprechende Ausstattung der Justiz nachkommen."
 
Während des Festaktes erinnerten in einer Gesprächsrunde der Verfassungsrechtler Professor Klaus Finkelnburg sowie die damaligen Abgeordneten Heinz Vietze und Peter Schüler an den demokratischen Entstehungsprozess der Landesverfassung. An einer weiteren Diskussion zur Verfassungswirklichkeit beteiligten sich die Politikwissenschaftlerin Professor Gesine Schwan, Professor Heinz Kleger von der Universität Potsdam und die in der Uckermark lebende gebürtige Polin und Gemeindevertreterin Marta Szuster.
 
Die Brandenburger Verfassung ist eine sogenannte Vollverfassung. Das heißt, sie regelt neben dem Aufbau des Staates, den Kompetenzen der Staatsgewalten, den Rechten und Pflichten von Staat und Bürgern auch Freiheits- und Grundrechte. Brandenburg war nach der friedlichen Revolution in der DDR und der deutschen Wiedervereinigung das erste ostdeutsche Land, das eine Verfassung verabschiedete. Es handelte sich zudem um die erste Vollverfassung in einem deutschen Bundesland seit 1949.
Der Verabschiedung im Jahr 1992 ging eine umfassende Debatte voraus. Diese begann im Januar 1991 mit der Einberufung eines Verfassungsausschusses durch den Landtag. Im April 1992 verabschiedete der Landtag die Verfassung in dritter Lesung mit der großen Mehrheit von 72 von 87 Abgeordnetenstimmen.
Die endgültige Entscheidung behielt das Parlament jedoch dem Volksentscheid am 14. Juni 1992 vor. Bei einer Abstimmungsbeteiligung von 48 Prozent der Stimmberechtigten entschieden sich die Bürgerinnen und Bürger mit 94 Prozent für die neue Verfassung. Seitdem wird dieser Tag als Verfassungstag begangen.
Am 21. August 1992 trat die Brandenburger Verfassung in Kraft. Seitdem ist die Verfassung acht Mal geändert oder ergänzt worden. Zuletzt wurden im Jahr 2011 das Wahlalter ab 16 Jahre und im Jahr 2013 die Antirassismusklausel festgeschrieben.